Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung
Städtevergleich Deutschland 2025
Aktuelle Durchschnittswerte und Ranking für 30 deutsche Städte — damit Sie Ihre Abrechnung einordnen können.
Bundesdurchschnitt 2025
Quelle: NKA Städte-Benchmarks (interne Recherche)
DMB Betriebskostenspiegel
Städtevergleich Müllabfuhr 2025
Sortiert nach Wert aufsteigend — Klick auf Stadt für Einzelansicht mit Zeitreihe.
| # | Stadt | €/Jahr | ggü. Ø |
|---|---|---|---|
| 1 | Nürnberg | 144,36 | -55.6 % |
| 2 | Karlsruhe | 195,00 | -40 % |
| 3 | Augsburg | 200,00 | -38.5 % |
| 4 | Berlin | 212,50 | -34.6 % |
| 5 | München | 215,00 | -33.8 % |
| 6 | Mannheim | 220,00 | -32.3 % |
| 7 | Leipzig | 225,00 | -30.8 % |
| 8 | Chemnitz | 225,00 | -30.8 % |
| 9 | Braunschweig | 230,00 | -29.2 % |
| 10 | Bremen | 240,00 | -26.2 % |
| 11 | Kiel | 240,00 | -26.2 % |
| 12 | Hannover | 245,00 | -24.6 % |
| 13 | Dresden | 250,00 | -23.1 % |
| 14 | Hamburg | 255,00 | -21.5 % |
| 15 | Münster | 265,00 | -18.5 % |
| 16 | Stuttgart | 275,00 | -15.4 % |
| 17 | Bielefeld | 275,00 | -15.4 % |
| 18 | Köln | 285,00 | -12.3 % |
| 19 | Frankfurt a.M. | 295,00 | -9.2 % |
| 20 | Wiesbaden | 295,00 | -9.2 % |
| 21 | Düsseldorf | 325,00 | 0 % |
| 22 | Dortmund | 325,00 | 0 % |
| 23 | Wuppertal | 325,00 | 0 % |
| 24 | Gelsenkirchen | 335,00 | +3.1 % |
| 25 | Duisburg | 345,00 | +6.2 % |
| 26 | Aachen | 350,00 | +7.7 % |
| 27 | Essen | 355,00 | +9.2 % |
| 28 | Mönchengladbach | 395,00 | +21.5 % |
| 29 | Bochum | 470,00 | +44.6 % |
| 30 | Bonn | 475,00 | +46.2 % |
Relevante BGH-Urteile zu Müllabfuhr
Wirtschaftlichkeitsgebot: Ungünstiger Vorvertrag allein kein Verstoß
Ein vor Mietbeginn abgeschlossener ungünstiger Dienstleistungsvertrag begründet allein keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Verstoß liegt erst vor, wenn der Vermieter eine Korrekturmöglichkeit nicht nutzt.
Mieter kann Vorauszahlungen vollständig zurückfordern bei verspäteter Abrechnung
Während eines laufenden Mietverhältnisses kann der Mieter künftige Vorauszahlungen zurückhalten, bis der Vermieter ordnungsgemäß abgerechnet hat. Nach Mietende beschränkt sich das Recht auf Perioden ohne Abrechnung.
Vier Pflichtbestandteile einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung
Eine Betriebskostenabrechnung ist nur formell wirksam, wenn sie vier Mindestangaben enthält: Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Mieteranteil und Abzug der Vorauszahlungen.
Fehlender Verteilerschlüssel in der Abrechnung ist formeller Fehler
Das vollständige Fehlen eines Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung ist ein formeller Fehler, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt.
Einwendungsfrist des Mieters: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind nur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt möglich. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen.
Fristwahrung: Zugang beim Mieter entscheidend – Postrisiko trägt der Vermieter
Die Abrechnungsfrist ist nur gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter innerhalb der 12 Monate tatsächlich zugegangen ist. Das Versendungsrisiko (z. B. Postverzug) trägt der Vermieter.
Unverständliche Abkürzungen im Verteilerschlüssel machen Abrechnung unwirksam
Verwendet der Vermieter im Verteilerschlüssel nicht erklärte Abkürzungen, ist die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam.
Unverständlicher Verteilerschlüssel macht Betriebskostenabrechnung formell unwirksam
Ist der Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung für den Mieter nicht nachvollziehbar, liegt ein formeller Fehler vor – die gesamte Abrechnung ist unwirksam.
Gesamtkosten müssen auch bei gemischten Positionen vollständig ausgewiesen werden
Enthält eine Betriebskostenposition sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Anteile, muss der Vermieter die Gesamtkosten ausweisen und den nicht umlagefähigen Abzug offenlegen.
Mieter hat Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung
Der Mieter hat nach § 259 BGB ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter muss diese bereithalten.
Nachforderungsausschluss: Nach 12-Monatsfrist keine Nachzahlung mehr möglich
Rechnet der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ab, verliert er seinen Nachforderungsanspruch vollständig. Nur Guthaben-Auszahlung bleibt möglich.
Formell korrekte Abrechnung wahrt die Frist – inhaltliche Richtigkeit nicht erforderlich
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung wahrt die Abrechnungsfrist – selbst wenn sie inhaltlich (rechnerisch) falsch ist. Inhaltliche Korrekturen nach Fristablauf sind ausgeschlossen.
Datenquelle
DMB Betriebskostenspiegel