§ 2 Nr. 8 BetrKV DMB

Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung
Städtevergleich Deutschland 2025

Aktuelle Durchschnittswerte und Ranking für 30 deutsche Städte — damit Sie Ihre Abrechnung einordnen können.

Bundesdurchschnitt 2025

325,00 €/Jahr

Quelle: NKA Städte-Benchmarks (interne Recherche)

DMB 30 Städte

DMB Betriebskostenspiegel

Städtevergleich Müllabfuhr 2025

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# Stadt €/Jahr ggü. Ø
1 Nürnberg 144,36 -55.6 %
2 Karlsruhe 195,00 -40 %
3 Augsburg 200,00 -38.5 %
4 Berlin 212,50 -34.6 %
5 München 215,00 -33.8 %
6 Mannheim 220,00 -32.3 %
7 Leipzig 225,00 -30.8 %
8 Chemnitz 225,00 -30.8 %
9 Braunschweig 230,00 -29.2 %
10 Bremen 240,00 -26.2 %
11 Kiel 240,00 -26.2 %
12 Hannover 245,00 -24.6 %
13 Dresden 250,00 -23.1 %
14 Hamburg 255,00 -21.5 %
15 Münster 265,00 -18.5 %
16 Stuttgart 275,00 -15.4 %
17 Bielefeld 275,00 -15.4 %
18 Köln 285,00 -12.3 %
19 Frankfurt a.M. 295,00 -9.2 %
20 Wiesbaden 295,00 -9.2 %
21 Düsseldorf 325,00 0 %
22 Dortmund 325,00 0 %
23 Wuppertal 325,00 0 %
24 Gelsenkirchen 335,00 +3.1 %
25 Duisburg 345,00 +6.2 %
26 Aachen 350,00 +7.7 %
27 Essen 355,00 +9.2 %
28 Mönchengladbach 395,00 +21.5 %
29 Bochum 470,00 +44.6 %
30 Bonn 475,00 +46.2 %

Relevante BGH-Urteile zu Müllabfuhr

BGH · VIII ZR 230/21 · 25.01.2023

Wirtschaftlichkeitsgebot: Ungünstiger Vorvertrag allein kein Verstoß

Ein vor Mietbeginn abgeschlossener ungünstiger Dienstleistungsvertrag begründet allein keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Verstoß liegt erst vor, wenn der Vermieter eine Korrekturmöglichkeit nicht nutzt.

BGH · VIII ZR 52/20 · 07.07.2021

Mieter kann Vorauszahlungen vollständig zurückfordern bei verspäteter Abrechnung

Während eines laufenden Mietverhältnisses kann der Mieter künftige Vorauszahlungen zurückhalten, bis der Vermieter ordnungsgemäß abgerechnet hat. Nach Mietende beschränkt sich das Recht auf Perioden ohne Abrechnung.

BGH · VIII ZR 244/18 · 29.01.2020

Vier Pflichtbestandteile einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung

Eine Betriebskostenabrechnung ist nur formell wirksam, wenn sie vier Mindestangaben enthält: Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Mieteranteil und Abzug der Vorauszahlungen.

BGH · VIII ZR 27/10 · 08.12.2010

Fehlender Verteilerschlüssel in der Abrechnung ist formeller Fehler

Das vollständige Fehlen eines Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung ist ein formeller Fehler, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt.

BGH · VIII ZR 185/09 · 12.05.2010

Einwendungsfrist des Mieters: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung

Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind nur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt möglich. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen.

BGH · VIII ZR 107/08 · 21.01.2009

Fristwahrung: Zugang beim Mieter entscheidend – Postrisiko trägt der Vermieter

Die Abrechnungsfrist ist nur gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter innerhalb der 12 Monate tatsächlich zugegangen ist. Das Versendungsrisiko (z. B. Postverzug) trägt der Vermieter.

BGH · VIII ZR 295/07 · 19.11.2008

Unverständliche Abkürzungen im Verteilerschlüssel machen Abrechnung unwirksam

Verwendet der Vermieter im Verteilerschlüssel nicht erklärte Abkürzungen, ist die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam.

BGH · VIII ZR 84/07 · 09.04.2008

Unverständlicher Verteilerschlüssel macht Betriebskostenabrechnung formell unwirksam

Ist der Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung für den Mieter nicht nachvollziehbar, liegt ein formeller Fehler vor – die gesamte Abrechnung ist unwirksam.

BGH · VIII ZR 1/06 · 14.02.2007

Gesamtkosten müssen auch bei gemischten Positionen vollständig ausgewiesen werden

Enthält eine Betriebskostenposition sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Anteile, muss der Vermieter die Gesamtkosten ausweisen und den nicht umlagefähigen Abzug offenlegen.

BGH · VIII ZR 78/05 · 08.03.2006

Mieter hat Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung

Der Mieter hat nach § 259 BGB ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter muss diese bereithalten.

BGH · VIII ZR 94/05 · 18.01.2006

Nachforderungsausschluss: Nach 12-Monatsfrist keine Nachzahlung mehr möglich

Rechnet der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ab, verliert er seinen Nachforderungsanspruch vollständig. Nur Guthaben-Auszahlung bleibt möglich.

BGH · VIII ZR 115/04 · 17.11.2004

Formell korrekte Abrechnung wahrt die Frist – inhaltliche Richtigkeit nicht erforderlich

Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung wahrt die Abrechnungsfrist – selbst wenn sie inhaltlich (rechnerisch) falsch ist. Inhaltliche Korrekturen nach Fristablauf sind ausgeschlossen.

Datenquelle

DMB

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