BGH VIII ZR 84/07 09. April 2008 Originalurteil

Unverständlicher Verteilerschlüssel macht Betriebskostenabrechnung formell unwirksam

Ist der Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung für den Mieter nicht nachvollziehbar, liegt ein formeller Fehler vor – die gesamte Abrechnung ist unwirksam.


Was wurde entschieden

Eine Betriebskostenabrechnung muss so aufgestellt sein, dass der Mieter die Verteilung der Gesamtkosten auf seinen Anteil sowohl begrifflich als auch rechnerisch nachvollziehen kann. Ist die verwendete Verteilungsformel oder der angewandte Schlüssel unklar formuliert oder mathematisch nicht nachvollziehbar, liegt ein formeller Fehler vor. Die Folge: Die Abrechnung ist formell unwirksam. Ein nachträglicher Austausch oder eine Korrektur des Schlüssels ist nur bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist möglich.

Was bedeutet das für Vermieter

Vermieter müssen jeden Verteilerschlüssel (z. B. „Wohnfläche", „Personenzahl", „Verbrauchseinheiten") klar benennen und die zugrundeliegenden Zahlen (Gesamt- und Einzelwerte) offenlegen. Eine Formel wie „Ihre Fläche / Gesamtfläche × Gesamtkosten" muss mit den tatsächlichen Zahlen belegt sein.

Typischer Fehler in der BKA

Verteilerschlüssel wie „anteilig" oder „nach Einheit" ohne konkrete Angabe der Gesamtfläche, Gesamtverbrauch oder Gesamteinheiten – der Mieter kann seinen Anteil nicht nachrechnen.

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Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 84/07
Datum
09.04.2008
Kategorie
Verteilerschlüssel
Quelle
dejure.org

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