Zeitkritisch — Frist 31.12.2026

Grundsteuerreform 2025:
Was Vermieter jetzt bei der
Nebenkostenabrechnung
beachten müssen

Das Wichtigste in Kürze: Die Grundsteuer bleibt umlagefähig — aber die Beträge haben sich durch die Reform 2025 in vielen Städten drastisch verändert. Hamburg: +81 %, Berlin: −42 %. Wer den alten Bescheid ansetzt, rechnet formal falsch ab und riskiert Mietereinwände.
Stärkste Hebesatz-Änderungen 2025
Größter Anstieg
Wuppertal +53 %
Größte Senkung
Karlsruhe -45 %
Städte mit Vergleichsdaten
30 Städte Hebesatz 2024 & 2025

Grundsteuer-Hebesätze 2025: Alle 30 Großstädte

Vergleich Vorjahr vs. Reform 2025, sortiert nach größter absoluter Änderung. Datenstatus je Stadt ausgewiesen — verifizierte Werte direkt aus kommunalen Haushaltssatzungen.

Hebesatz-Vergleich 2024 vs. 2025 Stand: Jun 2026
Stadt 2024 2025 Änderung Reformmodell Datenstatus
Wuppertal
Nordrhein-Westfalen
620 % 947 % +327 Pkt (+53 %)
Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Karlsruhe
Baden-Württemberg
490 % 270 % -220 Pkt (-45 %)
Flächenmod. BW Verifiziert Stadtseite
Aachen
Nordrhein-Westfalen
525 % 725 % +200 Pkt (+38 %)
Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Mannheim
Baden-Württemberg
487 % 365 % -122 Pkt (-25 %)
Flächenmod. BW Verifiziert Stadtseite
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
660 % 765 % +105 Pkt (+16 %)
Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Bochum
Nordrhein-Westfalen
645 % 715 % +70 Pkt (+11 %)
Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Bonn
Nordrhein-Westfalen
680 % 732 % +52 Pkt (+8 %)
Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Münster
Nordrhein-Westfalen
492 % 530 % +38 Pkt (+8 %)
Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Berlin
Berlin
470 % 470 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Hamburg
Hamburg
975 % 975 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
München
Bayern
824 % 824 % Unverändert Flächenmod. BY Verifiziert Stadtseite
Köln
Nordrhein-Westfalen
550 % 550 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Frankfurt a.M.
Hessen
855 % 855 % Unverändert Faktorverf. HE Verifiziert Stadtseite
Stuttgart
Baden-Württemberg
520 % 520 % Unverändert Flächenmod. BW Verifiziert Stadtseite
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
374 % 374 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Leipzig
Sachsen
650 % 650 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
610 % 610 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Essen
Nordrhein-Westfalen
670 % 670 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Bremen
Bremen
695 % 695 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Dresden
Sachsen
635 % 635 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Hannover
Niedersachsen
700 % 700 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Nürnberg
Bayern
555 % 555 % Unverändert Flächenmod. BY Verifiziert Stadtseite
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
845 % 845 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Augsburg
Bayern
555 % 555 % Unverändert Flächenmod. BY Verifiziert Stadtseite
Wiesbaden
Hessen
590 % 590 % Unverändert Faktorverf. HE Verifiziert Stadtseite
Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
675 % 675 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
835 % 835 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Braunschweig
Niedersachsen
500 % 500 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Chemnitz
Sachsen
655 % 655 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite
Kiel
Schleswig-Holstein
500 % 500 % Unverändert Bundesmodell Verifiziert Stadtseite

Was die Grundsteuerreform für Vermieter bedeutet

Mit dem 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer in Kraft getreten. Grundlage ist nicht mehr der Einheitswert aus den 1960er-Jahren, sondern ein neuer Grundsteuerwert auf Basis aktueller Bodenrichtwerte und Gebäudedaten. Das Ergebnis: In vielen Städten haben sich die tatsächlichen Jahresbeträge erheblich verschoben — nach oben und unten.

Für Vermieter ist das konkret relevant: Die Grundsteuer bleibt umlagefähig nach § 2 Nr. 1 BetrKV und § 556 BGB, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Was sich ändert, ist der Betrag laut aktuellem Grundsteuerbescheid. Wer für 2025 noch den alten Bescheid ansetzt, rechnet falsch ab — ein formeller Fehler, der die gesamte Abrechnung angreifbar macht.

Die vier Reformmodelle im Überblick

Deutschland hat kein einheitliches Reformmodell. 14 Bundesländer nutzen das Bundesmodell, Bayern und Baden-Württemberg eigene Flächenmodelle, Hamburg und Hessen Varianten mit eigenen Messzahlen. Die korrekte Berechnung hängt damit unmittelbar vom Bundesland ab.

Modell Bundesländer Bemessungsgrundlage
Bundesmodell 14 BL (u.a. NRW, Berlin, Sachsen) Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz
Flächenmodell BY Bayern Fläche × Äquivalenzzahl × Hebesatz
Flächenmodell BW Baden-Württemberg Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Messzahl
Mod. Bundesmodell Hamburg, Hessen, Niedersachsen Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen

Verfassungsbeschwerde — was Vermieter wissen müssen

Der BFH hat das Bundesmodell am 10. Dezember 2025 für verfassungskonform erklärt. Dennoch haben Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler am 27. Februar 2026 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Für laufende Abrechnungen gilt: Die neue Grundsteuer ist voll umlagefähig und abzurechnen. Vermieter, die auf das Verfahren warten und Vorjahreswerte ansetzen, riskieren formelle Fehler und den Verlust des Nachforderungsanspruchs — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Diese 4 Fehler machen Vermieter bei der Grundsteuer in der BKA 2025

Die neue Grundsteuer ist der häufigste Streitpunkt in Nebenkostenabrechnungen 2026. Vermeiden Sie diese Fehler, bevor Sie die Abrechnung zustellen.

Fehler 1
Alten Bescheid übernehmen

Der häufigste Fehler: Der Grundsteuerbetrag aus 2024 wird ungeprüft in die BKA 2025 übernommen. In Hamburg wäre das 81 % zu wenig angesetzt, in Berlin 42 % zu viel. Richtig: Immer den Grundsteuerbescheid für das Abrechnungsjahr 2025 verwenden.

Fehler 2
Falscher Verteilerschlüssel

Die Grundsteuer wird nach Wohnfläche umgelegt — nicht nach Personenanzahl oder Einheiten. Bei Mischgebäuden muss der Gewerbeanteil vorab herausgerechnet werden. Richtig: Anteil je Einheit = Wohnfläche Einheit ÷ Gesamtwohnfläche.

Fehler 3
Leerstand falsch behandelt

Leerstandsanteile dürfen nicht auf die verbliebenen Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muss den Leerstandsanteil selbst tragen. Richtig: Grundsteuer anteilig nach belegter Wohnfläche umlegen — Leerstand = Vermieterkosten.

Fehler 4
Mietvertrag nicht geprüft

Ohne vertragliche Vereinbarung ist die Grundsteuer-Umlage nicht zulässig. Ältere Mietverträge (vor 2001) können unwirksame Formulierungen enthalten. Richtig: Umlage-Klausel im Mietvertrag vor der Abrechnung prüfen.

Das BKA Check Tool prüft automatisch, ob die Grundsteuer in Ihrer Abrechnung korrekt angesetzt und verteilt wurde. Jetzt Abrechnung prüfen →

Grundsteuer-Anteil je Mieter berechnen

Tragen Sie den Jahresbetrag laut aktuellem Grundsteuerbescheid 2025 ein. Die Berechnung erfolgt sofort im Browser — keine Datenübertragung.

Eingaben
€/Jahr

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie „Anteil berechnen"

Ergebnis — Grundsteuer-Anteil
Grundsteuer für diese Wohneinheit / Jahr
Flächenanteil dieser Einheit
Monatliche Vorauszahlung
Gesamtgebäude / Jahr
Diesen Wert jetzt in BKA eintragen →

Häufige Fragen zur Grundsteuer in der BKA

Ja. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig — die Reform ändert nur den Betrag, nicht die Umlagefähigkeit. Voraussetzung bleibt die vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag.

Es besteht keine gesetzliche Informationspflicht vor Abrechnung. Bei starken Änderungen (Hamburg +81 %) ist eine proaktive Information empfehlenswert. Mieter können bei erheblicher Erhöhung die Belege einsehen (§ 259 BGB) — halten Sie den Grundsteuerbescheid bereit.

Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Ohne aktuellen Bescheid: vorläufig den Vorjahresbetrag ansetzen und bei Nachzahlung in der Folgeabrechnung korrigieren — mit einem entsprechenden Hinweis in der Abrechnung.

Bis 31. Dezember 2026 (§ 556 Abs. 3 BGB: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums). Bei Fristversäumnis entfällt der Nachforderungsanspruch — auch wenn die Grundsteuer höher ausgefallen ist. BGH VIII ZR 94/05 — Nachforderungsausschluss nach Abrechnungsfrist →

Nebenkostenabrechnung 2025 jetzt korrekt erstellen

  • Grundsteuer nach aktuellem Bescheid 2025
  • Korrekter Wohnflächen-Verteilerschlüssel je Einheit
  • Vergleich mit aktuellen Städte-Benchmarks
  • Abrechnungsfrist-Check: bis 31.12.2026
BKA 2025 erstellen Bestehende Abrechnung prüfen