BGH VIII ZR 94/05 18. January 2006 Originalurteil

Nachforderungsausschluss: Nach 12-Monatsfrist keine Nachzahlung mehr möglich

Rechnet der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ab, verliert er seinen Nachforderungsanspruch vollständig. Nur Guthaben-Auszahlung bleibt möglich.


Was wurde entschieden

Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Nach Satz 3 ist eine Nachforderung nach Fristablauf ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der BGH hat zu den Folgen entschieden: Zahlt der Mieter eine bereits verfristete Nachforderung ohne Vorbehalt, erkennt er sie damit nicht an. Er kann den gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) zurückfordern. Ein Guthaben des Mieters bleibt von der Frist unberührt.

Was bedeutet das für Vermieter

Vermieter müssen die Abrechnung für das Vorjahr spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres erstellen und dem Mieter übergeben. Bei Versäumnis ist die Nachzahlung ausgeschlossen. Hat der Mieter sie trotzdem bezahlt, kann er sie zurückfordern.

Typischer Fehler in der BKA

Abrechnung für 2023 erst im Februar oder März 2025 versandt – damit ist die Jahresfrist für Nachforderungen abgelaufen.

Automatische Prüfung im Tool

Verwandte Artikel

Mietrechtsreform 2027: Geplante Änderungen für Vermieter

Kommt die Mietrechtsreform 2027 und was ändert sich bei den Nebenkosten? Du erfä...

Nebenkostenabrechnung Einliegerwohnung: Anleitung 2026

Du vermietest eine Einliegerwohnung und weißt nicht, wie du Kosten sauber trenns...

Wärmepumpe und PV-Strom abrechnen: Heizkosten nachvollziehbar verteilen

Wie Vermieter die Heizkosten einer Wärmepumpe mit PV-Strom nachvollziehbar abrec...

Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 94/05
Datum
18.01.2006
Kategorie
Abrechnungsfrist
Quelle
dejure.org

Verwandte Themen

Abrechnungsfrist 12 Monatsfrist Nebenkosten Nachforderungsausschluss Betriebskosten zu spät § 556 BGB Frist

Steckt dieser Fehler in Ihrer Abrechnung?

Laden Sie Ihre Betriebskostenabrechnung hoch — der Nebenkosten-Assistent prüft sie automatisch auf die häufigsten rechtlichen Fehler aus der BGH-Rechtsprechung.