Umlagefähige Betriebskosten
nach BetrKV – vollständige Übersicht
Welche Nebenkosten dürfen Vermieter auf den Mieter umlegen? §2 der Betriebskostenverordnung legt den abschließenden Katalog fest. Hier finden Sie alle Positionen mit aktuellen Durchschnittswerten und Bundesland-Vergleich.
Was sind umlagefähige Betriebskosten?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt in §2, welche laufenden Kosten eines Mietgebäudes der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Dieser Katalog ist abschließend – Kosten, die dort nicht genannt sind, können nur dann als Betriebskosten abgerechnet werden, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind (§2 Nr. 17 BetrKV: „sonstige Betriebskosten").
Betriebskosten müssen außerdem laufend entstehen – einmalige Kosten (z.B. für Reparaturen oder Modernisierungen) sind grundsätzlich nicht umlagefähig, auch wenn sie in der BetrKV erwähnte Bereiche betreffen.
Grundlage für die Umlage ist entweder eine mietvertragliche Vereinbarung auf die „Betriebskosten nach BetrKV" (dann gilt der gesamte Katalog) oder die ausdrückliche Benennung einzelner Positionen im Mietvertrag.
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung nach BGB §556 Abs. 3 innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Nach Fristablauf verfällt das Nachforderungsrecht – vollständig und ohne Ausnahme.
Nur regelmäßig wiederkehrende Kosten – nicht einmalige Ausgaben
Mietvertrag muss Betriebskosten nach BetrKV oder einzelne Positionen benennen
Kosten müssen dem konkreten Mietobjekt direkt zugeordnet werden können
Mieter hat auf Verlangen Anspruch auf Einsicht in alle Belege (BGH)
Alle umlagefähigen Betriebskosten nach §2 BetrKV
Bundesdurchschnittswerte (2025) auf Basis von DMB-Betriebskostenspiegel, VEA und Destatis. Monatliche Kosten pro m² Wohnfläche.
| § BetrKV | Kostenart & Beschreibung | Ø Bundesdurchschnitt | Bundesland-Spanne |
|---|---|---|---|
| § 2 Nr. 2 BetrKV |
Frischwasser (Arbeitspreis)
Kosten für Frischwasser (Arbeits- und Grundpreis des Versorgers). Abrechnung nach Verbrauch (Zähler) oder hilfsweise nach Wohnfläche. Kosten für Wasseruhr-Installation sind nicht umlagefähig. |
0,27 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,22
—
0,29
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 3 BetrKV |
Abwasser/Entwässerung
Kommunale Abwassergebühren für Kanalisation und Kläranlage. Werden gemeinsam mit Frischwasser abgerechnet oder als separate Position ausgewiesen. |
0,29 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,24
—
0,31
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 3 BetrKV |
Niederschlagswasser
Separate Niederschlagswassergebühr vieler Kommunen, die nach versiegelter Grundstücksfläche bemessen wird. Nicht alle Städte erheben diese Gebühr. |
0,08 €/m²
pro Monat
NKA Städte-Benchmarks (interne Recherche)
|
0,06
—
0,15
€/m²
16 Bundesländer
Große regionale Unterschiede
|
| § 2 Nr. 8 BetrKV |
Müllabfuhr
Gebühren der kommunalen Abfallentsorgung für Restmüll, Bioabfall und Wertstoffe. Nicht umlagefähig: Kosten für Sondermüllentsorgung oder hausinternen Müllbehälter-Kauf. |
0,24 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,20
—
0,26
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 9 BetrKV |
Straßenreinigung
Kommunale Straßenreinigungsgebühren für anliegende Straßen. Nicht alle Städte erheben diese Gebühr; private Reinigungskosten sind nicht umlagefähig. |
0,01 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,00
—
0,01
€/m²
16 Bundesländer
Große regionale Unterschiede
|
| § 2 Nr. 4/5 BetrKV |
Heizung & Warmwasser (gesamt)
Die größte Betriebskostenposition. Nach HeizkostenV mindestens 50–70 % verbrauchsabhängig abzurechnen. Ab 2023: CO₂-Kosten nach CO2KostAufG anteilig nach Gebäudeeffizienzklasse aufzuteilen. |
1,86 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
1,77
—
1,90
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 13 BetrKV |
Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) sowie Elementarschadenversicherung sind umlagefähig. Nicht umlagefähig: Haftpflichtversicherung des Vermieters, Rechtsschutz. |
0,32 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,27
—
0,38
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 7 BetrKV |
Aufzug
Strom, regelmäßige Wartung und TÜV-Prüfung des Aufzugs sind umlagefähig. Instandhaltungs- und Reparaturkosten (z.B. Seilwechsel) hingegen nicht. |
0,18 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,15
—
0,21
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 11 BetrKV |
Allgemeinstrom
Elektrischer Strom für Beleuchtung von Treppenhaus, Keller, Tiefgarage und Außenanlagen sowie für Gemeinschaftseinrichtungen. |
0,05 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,04
—
0,07
€/m²
16 Bundesländer
Große regionale Unterschiede
|
| § 2 Nr. 14 BetrKV |
Hausmeister/Hauswart
Nur die Betriebskosten-Tätigkeiten (Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst) sind umlagefähig – nicht Stundenlöhne für Reparaturen oder Instandhaltung. Bei Mischverträgen: anteilige Aufteilung erforderlich. |
0,36 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,30
—
0,43
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 10 BetrKV |
Gartenpflege
Laufende Pflege von Grünflächen, Rasen, Hecken und Gemeinschaftsgärten. Nicht umlagefähig: Neuanlage von Gärten oder größere Umgestaltungsmaßnahmen. |
0,13 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,11
—
0,16
€/m²
16 Bundesländer
Große regionale Unterschiede
|
| § 2 Nr. 17 BetrKV |
Sonstige Betriebskosten
Sammelposition für Kosten, die keiner der Kategorien §2 Nr. 1–16 BetrKV zugeordnet werden können. Achtung: Muss im Mietvertrag ausdrücklich benannt sein – sonst nicht durchsetzbar. |
0,13 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,11
—
0,15
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 8 BetrKV |
Winterdienst/Schneebeseitigung
Räum- und Streudienst für Gehwege, Zufahrten und Gemeinschaftsflächen. Kann als Teil des Hausmeistervertrags oder als separate Position abgerechnet werden. |
Keine Bundesdaten | – |
| § 2 Nr. 9 BetrKV |
Hausreinigung/Gebäudereinigung
Kosten für die Reinigung von Treppenhaus, Keller, Fluren und Gemeinschaftsflächen. Häufig Teil eines Hausmeister-Pakets. Muss klar von Reparaturleistungen abgegrenzt sein. |
0,02 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,02
—
0,02
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 12 BetrKV |
Schornsteinreinigung
Gesetzlich vorgeschriebene Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten des Bezirksschornsteinfegermeisters. Befreiungsanträge gehen zu Lasten des Vermieters. |
0,00 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,00
—
0,00
€/m²
16 Bundesländer
|
| § 2 Nr. 13 BetrKV |
Schädlingsbekämpfung/Ungezieferkosten
Laufende Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung (z.B. Schaben, Mäuse). Einmalige Sondermaßnahmen aufgrund von Mieterpflichten sind nicht umlagefähig. |
Keine Bundesdaten | – |
| § 2 Nr. 4/5 BetrKV |
Wartung technischer Anlagen
Wartung von Heizungsanlage, Warmwasserbereiter, Aufzug, Rauchwarnmeldern und Brandschutzeinrichtungen. Reparaturkosten sind explizit ausgeschlossen. |
Keine Bundesdaten | – |
| § 2 Nr. 1 BetrKV |
Grundsteuer B (Betriebskosten €/m²)
Auf Mieter umgelegte Grundsteuer B. Vollständig umlagefähig, muss aber korrekt nach Mietfläche verteilt werden. Die Grundsteuerreform 2025 hat viele Hebesätze neu kalkuliert. |
0,22 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,18
—
0,26
€/m²
16 Bundesländer
Große regionale Unterschiede
|
| § 2 Nr. 15 BetrKV |
Wascheinrichtungen
Strom und laufende Wartung gemeinschaftlicher Waschmaschinen oder Trockenräume. Nicht umlagefähig: Anschaffungskosten neuer Geräte. |
0,02 €/m²
pro Monat
DMB Bundesverband / Destatis
|
0,01
—
0,03
€/m²
16 Bundesländer
Große regionale Unterschiede
|
| Gesamt umlagefähige Betriebskosten (alle Positionen) | 4,18 €/m² pro Monat | Ø Bundesdurchschnitt 2025 | |
Der Hebesatz ist der Multiplikator der Gemeinde für die Grundsteuer B. Er fließt nicht direkt in die €/m²-Berechnung ein, bestimmt aber die Höhe der umlegbaren Grundsteuerzahlung. Durch die Grundsteuerreform 2025 haben sich viele kommunale Hebesätze stark verändert – mehr zur Reform →
Quellen: DMB Betriebskostenspiegel, VEA, Destatis, IW Köln · Datenstand 2025 · Monatliche Werte in €/m² Wohnfläche · Ohne Gewähr
Häufige Fehler bei der Abrechnung
Die 12-Monats-Frist nach §556 BGB ist absolut. Wer zu spät abrechnet, verliert den Anspruch auf Nachzahlungen – unabhängig von der Höhe. Legen Sie den Abgabetermin fest und überwachen Sie ihn.
Die häufigste Streitquelle: Hausmeisterverträge mischen Betriebskosten (umlagefähig) mit Instandhaltung (nicht umlagefähig). Ohne klare vertragliche Aufteilung kann der gesamte Hausmeisterbetrag angreifbar sein.
Mindestens 50% der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (HeizkostenV). Wer pauschal nach Fläche verteilt, riskiert das 15%-Kürzungsrecht des Mieters gemäß §12 HeizkostenV.
Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser) ist umlagefähig. Die Haftpflichtversicherung des Vermieters und eine Mietausfallversicherung sind es hingegen nicht – auch wenn sie für dasselbe Objekt abgeschlossen wurden.
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