BGH VIII ZR 295/07 19. November 2008 Originalurteil

Unverständliche Abkürzungen im Verteilerschlüssel machen Abrechnung unwirksam

Verwendet der Vermieter im Verteilerschlüssel nicht erklärte Abkürzungen, ist die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam.


Was wurde entschieden

Auch wenn der Verteilerschlüssel grundsätzlich genannt wird, muss er für den Mieter ohne Fachkenntnisse verständlich sein. Abkürzungen oder Kürzel (z. B. „WE", „ME", „VE"), die nicht im Dokument erläutert werden, verhindern das Verständnis und machen die Abrechnung formell unwirksam. Der Mieter hat Anspruch darauf, seine Quote ohne Rückfragen beim Vermieter nachvollziehen zu können.

Was bedeutet das für Vermieter

Alle Abkürzungen im Verteilerschlüssel müssen im gleichen Dokument erklärt werden. Fachbegriffe wie „WE" (Wohneinheit), „ME" (Mieteinheit) oder „VE" (Verbrauchseinheit) sind für Laien nicht selbstverständlich und müssen ausgeschrieben oder erläutert werden.

Typischer Fehler in der BKA

Spaltenköpfe wie „VE gesamt / VE Mieter" ohne Erklärung, was „VE" bedeutet; oder „10/100 WE" ohne Angabe was WE bedeutet.

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Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 295/07
Datum
19.11.2008
Kategorie
Verteilerschlüssel
Quelle
dejure.org

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