Unverständliche Abkürzungen im Verteilerschlüssel machen Abrechnung unwirksam
Verwendet der Vermieter im Verteilerschlüssel nicht erklärte Abkürzungen, ist die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam.
Was wurde entschieden
Auch wenn der Verteilerschlüssel grundsätzlich genannt wird, muss er für den Mieter ohne Fachkenntnisse verständlich sein. Abkürzungen oder Kürzel (z. B. „WE", „ME", „VE"), die nicht im Dokument erläutert werden, verhindern das Verständnis und machen die Abrechnung formell unwirksam. Der Mieter hat Anspruch darauf, seine Quote ohne Rückfragen beim Vermieter nachvollziehen zu können.
Was bedeutet das für Vermieter
Alle Abkürzungen im Verteilerschlüssel müssen im gleichen Dokument erklärt werden. Fachbegriffe wie „WE" (Wohneinheit), „ME" (Mieteinheit) oder „VE" (Verbrauchseinheit) sind für Laien nicht selbstverständlich und müssen ausgeschrieben oder erläutert werden.
Typischer Fehler in der BKA
Spaltenköpfe wie „VE gesamt / VE Mieter" ohne Erklärung, was „VE" bedeutet; oder „10/100 WE" ohne Angabe was WE bedeutet.
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- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 295/07
- Datum
- 19.11.2008
- Kategorie
- Verteilerschlüssel
- Quelle
- dejure.org
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