Formell korrekte Abrechnung wahrt die Frist – inhaltliche Richtigkeit nicht erforderlich
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung wahrt die Abrechnungsfrist – selbst wenn sie inhaltlich (rechnerisch) falsch ist. Inhaltliche Korrekturen nach Fristablauf sind ausgeschlossen.
Was wurde entschieden
Der BGH unterscheidet grundlegend zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern in Betriebskostenabrechnungen. Ist die Abrechnung formal korrekt aufgebaut (alle vier Pflichtbestandteile vorhanden, Schlüssel verständlich), wahrt sie die Abrechnungsfrist – auch wenn Rechenfehler oder falsche Kostenansätze enthalten sind. Inhaltliche Fehler können aber nach Ablauf der Frist nicht mehr korrigiert werden. Ist die Abrechnung hingegen formell fehlerhaft, wahrt sie die Frist gar nicht, und Nachforderungen sind dauerhaft ausgeschlossen.
Was bedeutet das für Vermieter
Priorität beim Erstellen einer BKA: Zuerst sicherstellen, dass alle vier formellen Mindestanforderungen erfüllt sind. Rechenfehler sind zwar ärgerlich, aber heilbar – eine formell unwirksame Abrechnung hingegen kostet den gesamten Nachforderungsanspruch.
Typischer Fehler in der BKA
Vermieter verschickt formell mangelhafte Abrechnung (z. B. ohne Schlüssel) und kann danach keine korrigierte Abrechnung mehr mit Nachforderungsanspruch stellen.
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- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 115/04
- Datum
- 17.11.2004
- Kategorie
- Formelle Anforderungen
- Quelle
- dejure.org
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