Wissenstest · Nebenkostenabrechnung

Vermieter-Check: Würde Ihre Nebenkostenabrechnung einem Mieterverein standhalten?

10 Fragen, 3 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung. Nach jeder Antwort sehen Sie die Auflösung mit Rechtsgrundlage.

10 Fragen
3 Min. Dauer
0 € Kostenlos
Keine Anmeldung

Vermieter-Check starten

Wie sicher kennen Sie die Regeln der Nebenkostenabrechnung?

Zehn Fragen aus der Praxis privater Vermieter, von der Abrechnungsfrist bis zur Heizkostenverteilung. Zu jeder Frage gibt es die Auflösung mit Rechtsgrundlage. Der Stand der Inhalte: November 2026.

Gutschein-Chance: Nach der letzten Frage besteht eine Chance von 33 %, einen Rabattgutschein über 20 % auf „Abrechnung erstellen“ oder „Abrechnung prüfen“ zu erhalten. Die Vergabe erfolgt zufällig und nicht aufgrund Ihrer Antworten oder Daten. Der Gutschein gilt 7 Tage ab Ausstellung, ist einmal einlösbar und nicht auszahlbar. Ein Anspruch auf einen Gutschein besteht nicht. Die Teilnahme ist unabhängig von einem Kauf. Anbieter: siehe Impressum.

Alle Fragen und Antworten im Überblick

Stand: November 2026. Allgemeine Informationen zu typischen Regeln, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Im Quiz: Ihre Abrechnung für 2025: Was muss bis zum 31.12.2026 passiert sein?

Richtig: Die Abrechnung ist beim Mieter angekommen.

Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absendedatum. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Kommt sie zu spät, ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben des Mieters bleibt bestehen. Ein Fehler lässt sich nach Fristablauf nur noch zugunsten des Mieters korrigieren.

Grundlage: § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB

Darf ich die Verwaltervergütung auf den Mieter umlegen?

Im Quiz: Die WEG-Verwaltung kostet Sie 30 € im Monat. Dürfen Sie das auf Ihren Mieter umlegen?

Richtig: Nein.

Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten. Bei Wohnraum dürfen sie nicht umgelegt werden, auch nicht durch eine Klausel im Mietvertrag. Sie stehen zwar in der Hausgeldabrechnung, gehören aber nicht in die Nebenkostenabrechnung.

Grundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV, § 556 BGB

Ist die Erhaltungsrücklage in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?

Im Quiz: In Ihrem Hausgeld steckt eine Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Was gilt für die Nebenkostenabrechnung?

Richtig: Sie ist nicht umlagefähig.

Die Rücklage dient der Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes. Diese Kosten trägt der Vermieter selbst. Gerade bei Eigentumswohnungen ist die Rücklage ein häufiger Posten, der versehentlich mit umgelegt wird.

Grundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV

Darf ich die Grundsteuer umlegen, wenn sie nicht in der Hausgeldabrechnung steht?

Im Quiz: Die Grundsteuer steht nicht in Ihrer Hausgeldabrechnung. Was gilt?

Richtig: Sie darf umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist.

Die Grundsteuer zahlen Eigentümer direkt an die Gemeinde, deshalb fehlt sie im Hausgeld. Sie ist trotzdem eine umlagefähige Betriebskostenart und muss vom Vermieter selbst ergänzt werden. Seit der Grundsteuerreform lohnt sich ein Blick auf den neuen Bescheid.

Grundlage: § 2 Nr. 1 BetrKV

Was muss in einer Nebenkostenabrechnung formell enthalten sein?

Im Quiz: Was gehört nicht zu den formellen Mindestangaben einer Nebenkostenabrechnung?

Richtig: Kopien aller Rechnungen als Anlage.

Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Abrechnung für den Mieter nachvollziehbar sein. Dazu gehören die Gesamtkosten je Kostenart, die Verteilerschlüssel (bei Bedarf mit Erläuterung), die Berechnung des Mieteranteils und der Abzug der Vorauszahlungen. Belege müssen nicht beigelegt werden; der Mieter darf sie aber einsehen.

Grundlage: § 259 BGB, § 556 Abs. 3 BGB, BGH VIII ZR 244/18

Was passiert, wenn Heizkosten nur nach Wohnfläche abgerechnet werden?

Im Quiz: Die Heizkosten einer Zentralheizung werden allein nach Wohnfläche verteilt. Was folgt daraus?

Richtig: Der Mieter darf seinen Anteil um 15 % kürzen.

Bei zentraler Heizung müssen 50 bis 70 % der Kosten nach Verbrauch verteilt werden. Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen. Die Pflicht geht dem Mietvertrag vor.

Grundlage: §§ 2, 7 Abs. 1, 12 Abs. 1 HeizkostenV

Wer zahlt die CO₂-Kosten bei Gas- oder Ölheizung, Mieter oder Vermieter?

Im Quiz: Wer trägt die CO₂-Kosten einer Gas- oder Ölheizung im Wohngebäude?

Richtig: Beide, aufgeteilt nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes in 10 Stufen.

Seit 2023 werden die CO₂-Kosten nach einem Stufenmodell geteilt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr trägt der Vermieter, in der höchsten Stufe 95 %. Fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, kann der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten kürzen.

Grundlage: CO2KostAufG (Stufenmodell, Kürzungsrecht bei fehlender Ausweisung)

Muss ich dem Mieter die Belege zur Nebenkostenabrechnung zeigen?

Im Quiz: Ihr Mieter möchte die Rechnungen zur Abrechnung sehen. Was gilt?

Richtig: Er hat Anspruch auf Einsicht in die Belege.

Der Mieter darf die Abrechnungsbelege einsehen, um die Abrechnung zu prüfen. Einen Grund muss er nicht nennen. Der Vermieter darf die Belege auch elektronisch bereitstellen. Verweigert er die Einsicht, kann der Mieter eine Nachzahlung zunächst zurückhalten (Zurückbehaltungsrecht).

Grundlage: § 556 Abs. 4 BGB, § 273 BGB, BGH VIII ZR 78/05

Wie lange kann der Mieter der Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Im Quiz: Wie lange hat Ihr Mieter Zeit, Einwände gegen die Abrechnung zu erheben?

Richtig: 12 Monate nach Zugang.

Bei Wohnraum muss der Mieter Einwendungen spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach kann er sie grundsätzlich nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Grundlage: § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB

Darf ich nach der Nebenkostenabrechnung die Vorauszahlungen erhöhen?

Im Quiz: Ihre Abrechnung ergibt 400 € Nachzahlung. Dürfen Sie die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen?

Richtig: Ja, nach der Abrechnung durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe.

Sind Vorauszahlungen vereinbart, kann jede Seite sie nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe anpassen. Die Erklärung in Textform genügt, eine Zustimmung ist nicht nötig. Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung, ein pauschaler Sicherheitszuschlag ist nicht zulässig.

Grundlage: § 560 Abs. 4 BGB

Zwei Wege zur fertigen Abrechnung

Abrechnung selbst erstellen

Sie laden Ihre Hausgeldabrechnung hoch, das Tool sortiert die umlagefähigen Kosten und erstellt die Abrechnung. Vorschau kostenlos, bezahlt wird erst beim Download.

ab 17,99 €

Abrechnung erstellen

Abrechnung erstellen lassen

Sie senden Ihre Unterlagen, wir erstellen die Abrechnung für Sie. Ideal, wenn Sie sich die Arbeit und das Risiko sparen möchten.

ab 29,99 € je Wohnung

Zum Service

Das Ergebnis des Vermieter-Checks zeigt Ihr Wissen zu typischen Regeln, nicht die Prüfung Ihrer Abrechnung. Ob Ihre Abrechnung angreifbar ist, hängt vom Einzelfall und Ihrem Mietvertrag ab.