Das Problem: Wer zahlt eigentlich die CO2-Abgabe?
"Muss ich als Vermieter jetzt auch CO2-Kosten übernehmen?" - Diese Frage beschäftigt seit 2023 viele Vermieter. Die Antwort lautet: Ja, aber nicht alles. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt seit dem 1. Januar 2023, dass CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen.
Die neue Regelung soll Vermieter dazu motivieren, energetische Sanierungen durchzuführen, während Mieter weiterhin einen Anreiz zum Energiesparen haben. Für Sie als Vermieter bedeutet das: Je schlechter der energetische Zustand Ihrer Immobilie, desto höher wird Ihr Anteil an den CO2-Kosten.
Rechtliche Grundlagen der CO2-Kostenteilung
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt die CO2-Kosten nach einem 10-Stufenmodell auf. Die Aufteilung erfolgt anhand des energetischen Zustands des Gebäudes, gemessen am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.
Wichtig: Die Regelung gilt für alle Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme. Ausgenommen sind nur Gebäude mit weniger als sechs Monaten Nutzung oder denkmalgeschützte Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Vermieteranteil reicht von 5% bei sehr effizienten Gebäuden bis zu 95% bei sehr ineffizienten Immobilien. Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, desto mehr müssen Sie als Vermieter übernehmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung
Die Berechnung erfolgt in vier einfachen Schritten:
Schritt 1: CO2-Ausstoß pro qm berechnen
Teilen Sie die jährlichen CO2-Emissionen durch die beheizte Wohnfläche. Die CO2-Emissionen finden Sie auf der Heizkostenabrechnung oder können sie beim Energieversorger erfragen.
Schritt 2: Zuordnung zur Stufe im 10-Stufenmodell
Anhand des errechneten Werts ordnen Sie das Gebäude einer der zehn Stufen zu. Jede Stufe hat einen festgelegten Vermieteranteil.
Schritt 3: CO2-Kosten ermitteln
Die gesamten CO2-Kosten ergeben sich aus dem Brennstoffverbrauch multipliziert mit dem aktuellen CO2-Preis (2024: 45 Euro pro Tonne CO2).
Schritt 4: Aufteilung berechnen
Multiplizieren Sie die CO2-Kosten mit dem entsprechenden Vermieteranteil aus der Stufentabelle.
Konkretes Berechnungsbeispiel
Ein Mehrfamilienhaus mit 500 qm beheizter Wohnfläche verbraucht jährlich 50.000 kWh Erdgas. Das entspricht etwa 10 Tonnen CO2-Emissionen.
Berechnung:
- CO2-Ausstoß pro qm: 10.000 kg ÷ 500 qm = 20 kg CO2/qm/Jahr
- Stufenzuordnung: Stufe 4 (15-25 kg CO2/qm/Jahr)
- Vermieteranteil: 40%
- Gesamte CO2-Kosten: 10 Tonnen × 45 € = 450 €
- Vermieteranteil: 450 € × 40% = 180 €
- Mieteranteil: 450 € × 60% = 270 €
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Häufige Fehler bei der CO2-Kostenteilung
Fehler 1: Falsche Flächenberechnung
Viele Vermieter verwenden die Wohnfläche statt der beheizten Nutzfläche. Relevant ist aber nur die tatsächlich beheizte Fläche – unbeheizte Keller oder Dachböden zählen nicht mit.
Fehler 2: Veraltete CO2-Preise verwenden
Der CO2-Preis steigt jährlich. Für 2024 beträgt er 45 Euro pro Tonne. Viele verwenden noch den Preis von 2023 (30 Euro) und verschenken dadurch Geld.
Fehler 3: Unvollständige Dokumentation
Sie müssen dem Mieter die Berechnung transparent darstellen. Fehlt die Aufschlüsselung, kann der Mieter die Zahlung verweigern.
Dieser Fehler kommt häufig vor und kann zu Rückforderungen führen. Unser Tool prüft automatisch auf solche Fehler. Kostenlos testen
Praktische Tipps für Vermieter
Tipp 1: Energetische Sanierung prüfen
Überlegen Sie, ob sich energetische Verbesserungen lohnen. Eine bessere Dämmung oder eine neue Heizung kann Ihren CO2-Kostenanteil erheblich reduzieren.
Tipp 2: Dokumentation ab dem ersten Jahr
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Energierechnungen, Verbrauchsdaten und Flächennachweise. Sie benötigen diese Daten jährlich für die Betriebskostenabrechnung.
Tipp 3: Mieter informieren
Klären Sie Ihre Mieter über die neue Regelung auf. Transparenz verhindert Rückfragen und Widersprüche bei der Betriebskostenabrechnung.
Checkliste: CO2-Kostenteilung korrekt durchführen
- □ Beheizte Wohnfläche exakt ermitteln
- □ Jährlichen Brennstoffverbrauch dokumentieren
- □ CO2-Emissionen beim Versorger erfragen oder berechnen
- □ CO2-Ausstoß pro qm ermitteln
- □ Richtige Stufe im 10-Stufenmodell zuordnen
- □ Aktuellen CO2-Preis (2024: 45 €/Tonne) verwenden
- □ Vermieter- und Mieteranteil berechnen
- □ Berechnung transparent in der Betriebskostenabrechnung darstellen
- □ Alle Belege für eventuelle Nachfragen aufbewahren
Zusammenfassung: Das Wichtigste im Überblick
- Gesetzliche Pflicht: Seit 2023 müssen CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden
- Stufenmodell: Je ineffizienter das Gebäude, desto höher der Vermieteranteil (5% bis 95%)
- Berechnung: Basis ist der CO2-Ausstoß pro qm beheizte Wohnfläche
- Transparenz: Die Aufteilung muss in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar dargestellt werden
- Chance: Energetische Sanierungen können den Vermieteranteil erheblich reduzieren
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