KfW-Förderung 2026: Welche Programme lohnen sich für Vermieter?
Kennst du das Gefühl, vor einem Berg aus Förderanträgen, Programmkürzel und Prozentsätzen zu sitzen und nicht zu wissen, wo du anfangen sollst? Gerade als Privatvermieter oder kleiner Hauseigentümer kann die Welt der KfW-Förderung 2026 schnell überwältigend wirken. Dabei steckt genau hier enormes Potenzial für deine Rendite – wenn du die richtigen Programme kennst und gezielt einsetzt.
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren erhebliche Anreize für Vermieter geschaffen, in die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu investieren. Mit der verpflichtenden CO2-Kostenteilung seit Januar 2023, die 2024 und 2026 weiter verschärft wird, und der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren sind Vermieter ohnehin gezwungen, ihre Betriebskosten neu zu denken. KfW-Förderungen können dabei ein entscheidender Hebel sein.
In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick über die relevantesten KfW-Programme 2026 für Vermieter, konkrete Beispielrechnungen und praktische Tipps, damit du keine Fördergelder verschenkst.
Warum KfW-Förderung 2026 für Vermieter wichtiger denn je ist
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es verpflichtet Vermieter, einen Teil der CO2-Abgabe zu tragen – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Je schlechter die Energieklasse, desto höher dein Anteil als Vermieter. In der schlechtesten Kategorie (über 52 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr) trägst du als Vermieter bereits 95 Prozent der CO2-Kosten.
Das bedeutet: Wer jetzt in Energieeffizienz investiert, spart nicht nur Förderkosten, sondern reduziert auch seinen CO2-Kostenanteil dauerhaft. Die KfW-Förderung 2026 ist damit nicht nur eine nette Option – sie ist für viele Vermieter wirtschaftlich notwendig geworden.
Zusätzlich: Seit Juli 2024 dürfen Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umlegen. Das bedeutet weniger Einnahmen über die Nebenkosten – ein weiterer Grund, Kosten an anderer Stelle zu optimieren.
Die wichtigsten KfW-Programme 2026 im Überblick
Die KfW bietet 2026 mehrere Programme, die speziell für vermietete Immobilien interessant sind. Hier die relevantesten:
BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261)
Das Herzstück der KfW-Förderung 2026 ist das BEG-Programm. Wer sein Mietobjekt auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard saniert, erhält zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit – kombiniert mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent. Je besser der erreichte Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 40, EH 55, EH 70), desto höher der Zuschuss.
BEG Einzelmaßnahmen (KfW 358/359 über BAFA bzw. Bundesamt)
Nicht immer ist eine Komplettsanierung möglich oder sinnvoll. Einzelmaßnahmen wie Dachdämmung, Fensteraustausch oder Heizungsmodernisierung werden über die BEG-Einzelmaßnahmen gefördert. Wichtig: Seit 2024 läuft die Antragstellung für viele Einzelmaßnahmen über das BAFA, nicht direkt über die KfW – aber die KfW übernimmt die Kreditfinanzierung (KfW 358/359).
KfW 270 – Erneuerbare Energien (Strom)
Wer auf seinem Mietobjekt eine Photovoltaikanlage installieren möchte, kann über KfW 270 günstige Kredite erhalten. Gerade bei Mehrfamilienhäusern wird Mieterstrommodellen in 2026 noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt – ein Thema, das zunehmend relevant wird.
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen
Barrierereduzierung ist nicht nur sozial sinnvoll, sondern erhöht auch die Vermietbarkeit und den Wert deiner Immobilie. KfW 159 bietet Kredite bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen wie bodengleiche Duschen, Rampen oder breitere Türen.
Konkrete Beispielrechnung: CO2-Einsparung durch KfW-Sanierung
Angenommen, du vermietest ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten, Baujahr 1975, Gasheizung, Energieklasse G. Das Gebäude liegt bei 58 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr – damit in der schlechtesten Stufe des CO2KostAufG.
- CO2-Abgabe 2026: 55 Euro pro Tonne CO2 (geplanter Wert)
- Jahresemissionen Gebäude: ca. 12.000 kg CO2 = 12 Tonnen
- Dein Vermieteranteil (95 %): ca. 626 Euro pro Jahr
- Nach KfW-Sanierung auf EH 55: Energieklasse C, Vermieteranteil sinkt auf 25 %
- Neue jährliche CO2-Kosten für dich: ca. 80 Euro – eine Ersparnis von über 540 Euro jährlich
Dazu kommen der KfW-Tilgungszuschuss (bis 35 % bei EH 55) sowie langfristige Wertsteigerung der Immobilie. Über 10 Jahre summiert sich die CO2-Ersparnis allein auf über 5.000 Euro.
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🧮 Kostenlos berechnenAntragstellung: So gehst du 2026 vor
Der häufigste Fehler: Vermieter beantragen die Förderung erst, nachdem sie mit der Maßnahme begonnen haben. Das ist in fast allen KfW-Programmen ein Ausschlusskriterium. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Die Schritte im Überblick:
- Energieberater beauftragen: Für BEG-Programme ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Die Kosten dafür sind selbst teilweise förderfähig.
- Antrag stellen: Bei der KfW direkt (für Kredite) oder beim BAFA (für Zuschüsse). Die Online-Portale wurden 2025 modernisiert und sind 2026 deutlich nutzerfreundlicher.
- Maßnahme umsetzen: Erst nach Förderzusage darf der Auftrag erteilt werden.
- Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme innerhalb der gesetzten Frist.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Gerade bei der Kombination verschiedener Förderprogramme passieren typische Fehler, die teuer werden können:
- Doppelförderung: Nicht alle Programme lassen sich kombinieren. KfW und BAFA-Zuschüsse für dieselbe Maßnahme sind in der Regel ausgeschlossen. Prüfe vor der Antragstellung genau, welche Kombination erlaubt ist.
- Fehlende Zweckbindung: Manche KfW-Kredite binden dich für einen bestimmten Zeitraum. Ein Verkauf der Immobilie kurz nach der Sanierung kann zur Rückforderung führen.
- CO2-Kosten falsch auf Mieter umgelegt: Seit 2023 ist der Vermieteranteil zwingend vom Heizkostenanteil des Mieters abzuziehen. Wer das übersieht, riskiert Rückforderungen in der Betriebskostenabrechnung.
- Kabelgebühren trotzdem umgelegt: Seit Juli 2024 ist die Umlage von Kabelgebühren auf Mieter verboten. Wer das in seiner Abrechnung 2025/2026 nicht berücksichtigt, macht sich angreifbar.
Dieser Fehler kommt häufig vor und kann zu Rückforderungen führen. Unser Tool prüft automatisch auf solche Fehler.
Kostenlos testenKfW-Förderung und Betriebskostenabrechnung: Was gehört wohin?
Ein oft übersehener Aspekt: KfW-geförderte Maßnahmen können deine Betriebskostenabrechnung direkt beeinflussen. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) – sie sind Investitionskosten. Du kannst sie nicht einfach auf Mieter umlegen.
Allerdings hast du als Vermieter das Recht zur Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB. Du kannst 8 Prozent der nicht geförderten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete aufschlagen. Wichtig: Die KfW-Zuschüsse sind von den Kosten abzuziehen, bevor du den umlagefähigen Anteil berechnest.
Rechenbeispiel: Sanierungskosten 80.000 Euro, KfW-Zuschuss 28.000 Euro → umlagefähige Kosten: 52.000 Euro → mögliche jährliche Mieterhöhung: 4.160 Euro (verteilt auf alle Einheiten).
Praktische Tipps für Vermieter 2026
- Energieausweis aktuell halten: Ein veralteter Energieausweis kann zur Fehleinstufung bei der CO2-Kostenteilung führen. Lass ihn nach jeder Sanierung neu ausstellen.
- Förderantrag frühzeitig planen: Budgets bei der KfW sind begrenzt. Wer früh im Jahr beantragt, hat bessere Chancen auf Bewilligung.
- Steuerlichen Vorteil prüfen: Förderungen durch KfW-Zuschüsse können steuerliche Auswirkungen haben. Spreche mit deinem Steuerberater über die korrekte Verbuchung.
- Betriebskostenabrechnung anpassen: Nach jeder Modernisierung solltest du prüfen, ob sich die umlagefähigen Betriebskosten verändert haben – zum Beispiel bei Wartungsverträgen für neue Heizungsanlagen.
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Kostenfreien Nebenkosten-Leitfaden herunterladenZusammenfassung: Die wichtigsten Takeaways
- CO2-Kostenteilung macht Sanierung wirtschaftlich: Je schlechter die Energieklasse, desto höher dein Vermieteranteil an der CO2-Abgabe – KfW-Förderung 2026 reduziert diesen Anteil dauerhaft.
- Antrag vor Baubeginn ist Pflicht: Wer erst nach Baustart beantragt, verliert den Förderanspruch vollständig.
- Kein Doppelförderungsrisiko eingehen: KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme sind in der Regel nicht kombinierbar – vorher prüfen.
- Modernisierungskosten sind keine Betriebskosten: KfW-geförderte Investitionen laufen über die Modernisierungsmieterhöhung, nicht über die Betriebskostenabrechnung.
- Kabelgebühren seit Juli 2024 nicht mehr umlagefähig: Wer das in der Abrechnung 2025/2026 noch einrechnet, riskiert Rückforderungen durch den Mieter.
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