§ 9 Abs. 2 HeizkostenV

Warmwasserkosten: geprüft statt geschätzt.

Die Formel kennen Sie vielleicht schon. Die Fehler entstehen bei der Übertragung auf das eigene Haus — beim Korrekturfaktor, beim Anteil am Gesamtverbrauch und bei der Aufteilung auf die Wohneinheiten. Genau das prüfen und dokumentieren wir für Sie.

Q = 2,5 × V m³ × (tw − 10) = ?

Tragen Sie Ihre Werte unten ein — die Wärmemenge rechnet sich hier mit.

Nicht sicher, was wohin gehört?

Beispiel: Vierfamilienhaus mit Gasheizung, 290 m², Jahresrechnung 12.000 €.

Gesamtverbrauch
120.000 kWh
Umlagefähige Kosten
12.000,00 €
Warmwasser gesamt
200 m³
Temperatur
60 °C

Die Werte überschreiben Ihre Eingaben. Danach ersetzen Sie sie einfach durch Ihre eigenen — so sehen Sie, welche Größenordnung wo erwartet wird. Muster-Prüfnachweis zu diesem Beispiel ansehen (PDF)

1Ihre Anlage

Heizung und Warmwasser laufen über eine gemeinsame Anlage? Dann entscheidet die Ausstattung darüber, wie die Kosten getrennt werden dürfen.

Brennwert und Fernwärme haben eigene Korrekturfaktoren, die häufig vergessen werden.

2Verbrauch und Kosten des Gebäudes

Beide Werte stehen auf Ihrer Jahresrechnung. Maßgeblich ist der gesamte Abrechnungszeitraum, nicht ein Monatswert.

Am genauesten ist der kWh-Wert von der Rechnung.

Brennstoff- bzw. Wärmekosten samt Betriebsstrom, Wartung und Messdienst. Nicht hinein gehören Reparaturen und Verwaltungskosten — die sind keine Betriebskosten.

Üblich sind 55–60 °C. Liegt keine Messung vor, darf geschätzt werden.

3Die Wohneinheiten

Eine Zeile je Einheit. Die Personenzahl ist freiwillig und dient nur der Plausibilitätsprüfung Ihres Verbrauchs.

Bezeichnung Warmwasser (m³) Wohnfläche (m²) Personen

4Verteilung und Zustellung

Den Verteilungsschlüssel legt der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Spanne fest — nach § 8 HeizkostenV mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch.

Maßgeblich ist, was im Mietvertrag oder in Ihrer Vermietererklärung steht.

Für den Vergleich mit Werten aus der Region. Freiwillig.

3,99 €
Prüfung des Gebäudes, alle Wohneinheiten3,99 €

Mit der Zahlung verlangen Sie die sofortige Ausführung und erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Bereitstellung des Nachweises erlischt.

Die Berechnung läuft sofort und kostenlos. Bezahlt wird erst der Nachweis.

Das Ergebnis kann auch lauten, dass die Formel für Ihr Gebäude nicht anzuwenden ist — etwa bei vorhandenem Wärmezähler oder einer Wärmepumpe. Auch dann erhalten Sie einen dokumentierten Nachweis darüber, und der Preis bleibt derselbe: Bezahlt wird die Prüfung, nicht ein bestimmtes Rechenergebnis.