BGH VIII ZR 184/23 10. July 2024 Originalurteil

Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen gegen die Kaution bleibt möglich

Der Vermieter darf bei der Kautionsabrechnung auch mit Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache aufrechnen, die nach § 548 BGB bereits verjährt sind.


Was wurde entschieden

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt der Mietsache. Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter mit einer solchen Forderung dennoch gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen darf, wenn sich Forderung und Anspruch zu einem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüberstanden, zu dem die Forderung noch nicht verjährt war (§ 215 BGB). Die Kaution dient gerade der Sicherung solcher Ansprüche.

Was bedeutet das für Vermieter

Die Sechsmonatsfrist ist vor allem wichtig, wenn Schadensersatzforderungen die Kaution übersteigen oder die Kaution bereits ausgezahlt wurde. Gegen die noch vorhandene Kaution lässt sich auch nach Fristablauf aufrechnen. Für Betriebskostennachforderungen gilt dies nicht, siehe VIII ZR 263/14.

Typischer Fehler in der BKA

Die Kaution wird ausgezahlt, bevor ein bekannter Schaden geltend gemacht wurde. Danach hilft die Aufrechnung nicht mehr, und die Forderung kann verjähren.

Verwandte Artikel

Nebenkosten pro Quadratmeter 2026: Aktuelle Richtwerte

Wie hoch sind die Nebenkosten pro Quadratmeter 2026 im Schnitt? Du erfährst Rich...

Mietrechtsreform 2027: Geplante Änderungen für Vermieter

Kommt die Mietrechtsreform 2027 und was ändert sich bei den Nebenkosten? Du erfä...

Nebenkostenabrechnung Einliegerwohnung: Anleitung 2026

Du vermietest eine Einliegerwohnung und weißt nicht, wie du Kosten sauber trenns...

Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 184/23
Datum
10.07.2024
Kategorie
Kaution nach Auszug
Quelle
dejure.org

Verwandte Themen

Verjährung Schadensersatz Mietsache § 548 BGB Verjährung Kaution Aufrechnung verjährt Kaution Schäden Wohnung Verjährung

Steckt dieser Fehler in Ihrer Abrechnung?

Laden Sie Ihre Betriebskostenabrechnung hoch — der Nebenkosten-Assistent prüft sie automatisch auf die häufigsten rechtlichen Fehler aus der BGH-Rechtsprechung.