BGH VIII ZR 141/17 24. July 2019 Originalurteil

Kautionsabrechnung: Vermieter muss innerhalb angemessener Frist erklären, welche Ansprüche er geltend macht

Nach Mietende muss der Vermieter innerhalb angemessener Frist erklären, ob und welche Ansprüche er gegen die Kaution geltend macht. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.


Was wurde entschieden

Der Vermieter muss nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener Frist über die Kaution abrechnen, das heißt erklären, ob und welche Ansprüche er aus dem Mietverhältnis geltend macht. Das Gesetz schreibt dafür keine Form vor, die Abrechnung kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wie lange die Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Entscheidung klärt außerdem, in welchem Umfang streitige Forderungen bei der Abrechnung berücksichtigt werden dürfen.

Was bedeutet das für Vermieter

Die Kaution lässt sich nicht beliebig lange zurückhalten. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte dem Mieter zeitnah mitteilen, welche das sind und welchen Teil der Kaution er dafür einbehält.

Typischer Fehler in der BKA

Der Mieter erhält monatelang weder Kaution noch eine Erklärung, wofür sie einbehalten wird.

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Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 141/17
Datum
24.07.2019
Kategorie
Kaution nach Auszug
Quelle
dejure.org

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