Hausmeister-Notdienstpauschale ist nicht umlagefähig
Die Pauschale für die Notdienstbereitschaft gehört zu den Verwaltungskosten.
Was wurde entschieden
Die Pauschale, die ein Hausmeister für die Notdienstbereitschaft erhält, zählt nicht zu den umlegbaren Betriebskosten. Sie betrifft die Entgegennahme von Störungsmeldungen und gehört zu den Verwaltungskosten des Vermieters. Der Anteil muss aus den Hausmeisterkosten herausgerechnet werden.
Was bedeutet das für Vermieter
Notdienstpauschale aus der Hausmeisterposition herausrechnen.
Typischer Fehler in der BKA
Die Notdienstpauschale steckt ungeprüft in der Hausmeisterposition.
- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 62/19
- Datum
- 18.12.2019
- Kategorie
- Umlegbarkeit von Kosten
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