BGH VIII ZR 62/19 18. December 2019

Hausmeister-Notdienstpauschale ist nicht umlagefähig

Die Pauschale für die Notdienstbereitschaft gehört zu den Verwaltungskosten.


Was wurde entschieden

Die Pauschale, die ein Hausmeister für die Notdienstbereitschaft erhält, zählt nicht zu den umlegbaren Betriebskosten. Sie betrifft die Entgegennahme von Störungsmeldungen und gehört zu den Verwaltungskosten des Vermieters. Der Anteil muss aus den Hausmeisterkosten herausgerechnet werden.

Was bedeutet das für Vermieter

Notdienstpauschale aus der Hausmeisterposition herausrechnen.

Typischer Fehler in der BKA

Die Notdienstpauschale steckt ungeprüft in der Hausmeisterposition.

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