BGH VIII ZR 38/17 06. June 2018

Mietausfallschutz nur als Teil der Gebäudeversicherung umlagefähig

Ist der Mietausfall in der Gebäudeversicherung mitversichert, ist die Prämie umlegbar; eine gesonderte Mietausfallversicherung nicht.


Was wurde entschieden

Prämien für eine Gebäudeversicherung, die auch einen Mietausfall infolge eines versicherten Schadens abdeckt, sind insgesamt als Kosten der Sachversicherung umlegbar. Eine eigenständige Mietausfallversicherung schützt dagegen allein den Vermieter und ist nicht umlegbar.

Was bedeutet das für Vermieter

Separate Mietausfallversicherungen nicht ansetzen.

Typischer Fehler in der BKA

Eine separate Mietausfall- oder Mietgarantieversicherung wird als Versicherung umgelegt.

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