Für die Verteilung nach Fläche gilt die tatsächliche Wohnfläche
Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche, nicht die im Mietvertrag; die Toleranz von zehn Prozent ist aufgegeben.
Was wurde entschieden
Werden Betriebskosten nach Wohnfläche verteilt, ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich, nicht die im Mietvertrag vereinbarte. Die frühere Toleranz von zehn Prozent gilt für die Betriebskostenverteilung nicht mehr.
Was bedeutet das für Vermieter
Bei Verteilung nach Wohnfläche die tatsächliche Fläche ansetzen.
Typischer Fehler in der BKA
Die Fläche wird aus dem Mietvertrag übernommen, obwohl die tatsächliche Fläche abweicht.
- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 220/17
- Datum
- 30.05.2018
- Kategorie
- Verteilerschlüssel
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