BGH VIII ZR 220/17 30. May 2018

Für die Verteilung nach Fläche gilt die tatsächliche Wohnfläche

Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche, nicht die im Mietvertrag; die Toleranz von zehn Prozent ist aufgegeben.


Was wurde entschieden

Werden Betriebskosten nach Wohnfläche verteilt, ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich, nicht die im Mietvertrag vereinbarte. Die frühere Toleranz von zehn Prozent gilt für die Betriebskostenverteilung nicht mehr.

Was bedeutet das für Vermieter

Bei Verteilung nach Wohnfläche die tatsächliche Fläche ansetzen.

Typischer Fehler in der BKA

Die Fläche wird aus dem Mietvertrag übernommen, obwohl die tatsächliche Fläche abweicht.

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