Fällen eines nicht standsicheren Baums ist Gartenpflege
Die Kosten für das Fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind als Gartenpflege umlagefähig.
Was wurde entschieden
Die Kosten für das Fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind Kosten der Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV und damit umlegbar. Dass solche Kosten nicht jedes Jahr anfallen, steht der Umlage nicht entgegen.
Was bedeutet das für Vermieter
Baumfällkosten können unter Gartenpflege angesetzt werden.
Typischer Fehler in der BKA
Baumfällkosten werden aus Unsicherheit weggelassen oder als Instandhaltung verbucht.
- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 107/20
- Datum
- 10.11.2021
- Kategorie
- Umlegbarkeit von Kosten
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