BGH VIII ZR 107/20 10. November 2021

Fällen eines nicht standsicheren Baums ist Gartenpflege

Die Kosten für das Fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind als Gartenpflege umlagefähig.


Was wurde entschieden

Die Kosten für das Fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind Kosten der Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV und damit umlegbar. Dass solche Kosten nicht jedes Jahr anfallen, steht der Umlage nicht entgegen.

Was bedeutet das für Vermieter

Baumfällkosten können unter Gartenpflege angesetzt werden.

Typischer Fehler in der BKA

Baumfällkosten werden aus Unsicherheit weggelassen oder als Instandhaltung verbucht.

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