Betriebskostenabrechnung auch ohne WEG-Beschluss wirksam
Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann ohne Beschluss der Eigentümer über die Jahresabrechnung wirksam abrechnen.
Was wurde entschieden
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung des Verwalters ist keine Voraussetzung dafür, dass der Vermieter einer Eigentumswohnung gegenüber seinem Mieter über die Betriebskosten abrechnet. Der Vermieter muss grundsätzlich innerhalb der Jahresfrist abrechnen; eine Verspätung hat er nur dann nicht zu vertreten, wenn er konkret darlegt, was er für eine rechtzeitige Abrechnung unternommen hat (Anschluss an VIII ZR 249/15).
Was bedeutet das für Vermieter
Nicht auf den WEG-Beschluss warten, sondern fristgerecht abrechnen.
Typischer Fehler in der BKA
Der Vermieter wartet auf den Beschluss der Eigentümerversammlung und versäumt die Abrechnungsfrist.
- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 50/16
- Datum
- 14.03.2017
- Kategorie
- Abrechnungsfrist
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