"Lohnt sich die Investition in eine Wärmepumpe noch, wenn die Förderung wegfällt?" Diese Frage beschäftigt derzeit viele Vermieter. Die gute Nachricht: Auch 2026 gibt es noch attraktive Fördermöglichkeiten – allerdings haben sich die Bedingungen und Fördersätze deutlich verändert.
Als Vermieter stehst du vor einer wichtigen Entscheidung: Einerseits wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen durch die CO₂-Bepreisung immer teurer, andererseits sind die Investitionskosten für Wärmepumpen nach wie vor hoch. Umso wichtiger ist es, alle verfügbaren Fördermittel optimal zu nutzen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Förderungen 2026 noch verfügbar sind, wie du sie beantragst und welche Fallstricke du vermeiden solltest.
BEG-Förderung: Was bleibt 2026 bestehen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zwar reduziert, aber nicht komplett abgeschafft. 2026 gibt es noch eine Grundförderung von 25% für Wärmepumpen – allerdings nur noch für Bestandsgebäude und mit strengeren Auflagen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Grundförderung: 25% statt früher 30%
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Entfällt ab 2026 komplett
- Effizienz-Bonus: Nur noch 5% (statt 10%) für besonders effiziente Wärmepumpen
- Maximale Förderung: 30% statt früher bis zu 70%
Konkret bedeutet das: Bei einer Wärmepumpe für 25.000 Euro erhältst du maximal 7.500 Euro Zuschuss (30% von 25.000 Euro). Früher wären bis zu 17.500 Euro möglich gewesen.
KfW-Kredite: Günstige Finanzierung sichern
Auch wenn die direkten Zuschüsse gesunken sind, bleiben die KfW-Kredite mit vergünstigten Zinsen ein wichtiger Baustein der Förderung. Das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kredit (261)" bietet:
- Kredite bis 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Zinssätze deutlich unter Marktniveau
- Tilgungszuschüsse je nach erreichtem Effizienzstandard
Ein Beispiel: Bei einem 100.000-Euro-Kredit mit 2,5% Zinssatz (statt marktüblichen 4%) sparst du über 20 Jahre etwa 25.000 Euro an Zinsen.
Länder- und Kommunalförderung: Oft übersehen, aber lohnend
Viele Vermieter kennen nur die Bundesförderung, übersehen aber die regionalen Förderprogramme. Diese können oft zusätzlich zur BEG-Förderung beantragt werden und erhöhen die Gesamtförderung erheblich.
Beispiele für 2026:
- Baden-Württemberg: Bis zu 3.000 Euro zusätzlich über das "Förderprogramm Wärmepumpen Plus"
- Nordrhein-Westfalen: "progres.nrw" fördert Wärmepumpen mit bis zu 2.500 Euro extra
- Bayern: 10.000-Häuser-Programm mit zusätzlichen 2.000 Euro
Wichtig: Die regionalen Programme haben oft eigene Fristen und Bedingungen. Informiere dich frühzeitig bei deiner Gemeinde oder dem Landesenergie-Programm.
Steuerliche Förderung als Alternative
Falls du die BEG-Förderung verpasst hast oder diese bereits ausgeschöpft ist, bleibt die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG. Hier kannst du 40% der Investitionskosten über 10 Jahre von der Steuer absetzen.
Bei einer 25.000-Euro-Wärmepumpe bedeutet das:
- Abschreibbarer Betrag: 10.000 Euro (40% von 25.000 Euro)
- Jährliche Steuerersparnis: 1.000 Euro über 10 Jahre
- Bei 35% Steuersatz: 3.500 Euro Gesamtersparnis
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Häufige Fehler bei der Förderung vermeiden
Aus der Praxis wissen wir: 30% aller Förderanträge werden abgelehnt – meist wegen vermeidbarer Fehler. Die häufigsten Stolpersteine:
Fehler 1: Zu spät beantragt
Viele Vermieter vergessen, dass der Förderantrag vor Vertragsschluss gestellt werden muss. Nur die Beratung und Planung dürfen vorher erfolgen.
Fehler 2: Falsche Kombination
BEG-Förderung und steuerliche Abschreibung schließen sich gegenseitig aus. Du musst dich für einen Weg entscheiden.
Fehler 3: Unvollständige Unterlagen
Besonders häufig fehlen Nachweise über die hydraulische Einbindung oder die Fachunternehmererklärung.
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Praxis-Tipp: Förderung optimal kombinieren
Für ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten könnte die optimale Förderstrategie 2026 so aussehen:
- BEG-Zuschuss: 30% von 40.000 Euro = 12.000 Euro
- Landesförderung: 2.000 Euro zusätzlich
- KfW-Kredit: Restfinanzierung zu günstigen Konditionen
- Gesamtförderung: 14.000 Euro + Zinsvorteil
So reduzierst du die Investitionskosten um etwa 40% und machst die Wärmepumpe auch 2026 noch zu einer rentablen Investition.
Ausblick: Was kommt nach 2026?
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Förderung ab 2027 weiter zu reduzieren. Gleichzeitig werden die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schärfer. Wer noch fördern lassen will, sollte 2026 handeln.
Besonders interessant: Ab 2027 sollen verstärkt serielle Sanierungen gefördert werden. Für Vermieter mit mehreren Objekten könnte das neue Möglichkeiten eröffnen.
Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Förderung 2026
- BEG-Grundförderung: 25% Zuschuss, maximal 30% mit Effizienz-Bonus
- Regionale Programme: Bis zu 3.000 Euro zusätzliche Förderung möglich
- Steuerliche Alternative: 40% über 10 Jahre abschreibbar
- Antrag vor Vertragsschluss: Unbedingt Reihenfolge beachten
- Kombination nutzen: Bundesförderung + Landesförderung + günstige KfW-Kredite
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