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Abrechnungszeitraum Nebenkosten: 12-Monats-Prinzip erklärt

📅 Veröffentlicht am 03. January 2026 🔄 Aktualisiert am 05. January 2026 👁️ 12 Aufrufe Video

"Kann ich die Betriebskostenabrechnung auch für 10 oder 14 Monate erstellen?" Diese Frage stellen sich viele Vermieter, besonders beim ersten Mieterwechsel oder nach einer Modernisierung. Die Antwort ist klar: Nein, der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten muss grundsätzlich 12 Monate betragen.

Das 12-Monats-Prinzip ist nicht nur eine Formalität, sondern schützt sowohl dich als Vermieter als auch deine Mieter vor unkalkulierbaren Kostenschwankungen. Verstöße gegen diese Regel können dazu führen, dass deine gesamte Nebenkostenabrechnung unwirksam wird – mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über den korrekten Abrechnungszeitraum und wie du häufige Fehler vermeidest.

Rechtliche Grundlagen: Warum genau 12 Monate?

Das 12-Monats-Prinzip ergibt sich aus § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Der Gesetzgeber hat diese Regelung geschaffen, um:

  • Kostenschwankungen über das Jahr auszugleichen (z.B. Heizkosten im Winter vs. Sommer)
  • Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Jahren zu schaffen
  • Mieter vor willkürlichen Abrechnungszeiträumen zu schützen

Der Abrechnungszeitraum muss dabei nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein. Du kannst auch ein Wirtschaftsjahr wählen (z.B. 1. Juli bis 30. Juni), solange es konsequent 12 Monate umfasst.

Schritt-für-Schritt: So bestimmst du den richtigen Abrechnungszeitraum

Schritt 1: Abrechnungszeitraum festlegen

Wähle einen festen 12-Monats-Zeitraum. Die meisten Vermieter nutzen das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.), da dies mit den meisten Versorgerabrechnungen übereinstimmt.

Schritt 2: Konsequenz beachten

Einmal gewählt, solltest du den Abrechnungszeitraum nicht mehr ändern. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und erfordert die Zustimmung aller Mieter.

Schritt 3: Bei Mieterwechsel richtig abrechnen

Hier wird es oft kompliziert: Der Abrechnungszeitraum bleibt trotz Mieterwechsel bei 12 Monaten. Die Kosten werden dann anteilig zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt.

Beispiel: Dein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2024. Mieter A zieht am 31. März 2024 aus, Mieter B zieht am 1. April ein. Du erstellst eine Abrechnung für das gesamte Jahr 2024:

  • Mieter A erhält eine Abrechnung für Januar bis März (3 Monate)
  • Mieter B erhält eine Abrechnung für April bis Dezember (9 Monate)
  • Beide Abrechnungen basieren auf den Gesamtkosten des 12-Monats-Zeitraums

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Die häufigsten Fehler und ihre Folgen

Fehler 1: Abrechnung über weniger oder mehr als 12 Monate

Manche Vermieter denken, sie könnten bei einem Mieterwechsel einfach eine 8-Monats-Abrechnung erstellen. Das ist falsch und macht die gesamte Abrechnung anfechtbar.

Fehler 2: Willkürliche Zeiträume bei Modernisierung

Auch nach einer Modernisierung oder Sanierung gilt: Der Abrechnungszeitraum bleibt 12 Monate. Du kannst nicht einfach "ab Fertigstellung" abrechnen.

Fehler 3: Vermischung verschiedener Abrechnungszeiträume

Alle umlagefähigen Kosten müssen sich auf denselben 12-Monats-Zeitraum beziehen. Du kannst nicht die Heizkosten von Januar bis Dezember mit den Hausmeisterkosten von Juli bis Juni verrechnen.

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Besonderheiten 2024: Neue Regelungen beachten

Für die Nebenkostenabrechnung 2024 musst du besonders auf folgende Punkte achten:

CO2-Kostenteilung

Seit 2023 müssen CO2-Kosten je nach Energieeffizienz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt für den gesamten 12-Monats-Abrechnungszeitraum.

Wegfall Nebenkostenprivileg Kabel-TV

Kabelgebühren können nicht mehr automatisch auf Mieter umgelegt werden. Bestehende Verträge laufen nur noch bis Ende ihrer Laufzeit.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Tipp 1: Frühzeitig planen

Sammle alle Rechnungen und Belege bereits während des Abrechnungsjahres. Erstelle dir eine Checkliste mit allen umlagefähigen Kosten.

Tipp 2: Software nutzen

Die manuelle Berechnung, besonders bei Mieterwechseln, ist komplex und fehleranfällig. Professionelle Software kann hier Zeit sparen und Fehler vermeiden.

Tipp 3: Dokumentation

Dokumentiere deine Berechnungsgrundlagen sorgfältig. Bei Nachfragen oder Widersprüchen musst du alle Posten belegen können.

Checkliste: Abrechnungszeitraum korrekt bestimmen

  • ✓ Abrechnungszeitraum umfasst exakt 12 Monate
  • ✓ Alle Kostenpositionen beziehen sich auf denselben Zeitraum
  • ✓ Bei Mieterwechsel: Anteilige Abrechnung für jeden Mieter
  • ✓ Abrechnungszeitraum wird konsequent beibehalten
  • ✓ Neue Regelungen 2024 berücksichtigt (CO2-Kosten, Kabel-TV)
  • ✓ Alle Belege vollständig und dem Abrechnungszeitraum zuordenbar
  • ✓ Vorauszahlungen korrekt zugeordnet

Die wichtigsten Takeaways

  • 12 Monate sind Pflicht: Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten muss immer genau 12 Monate betragen – keine Ausnahmen
  • Mieterwechsel ändert nichts: Auch bei Mieterwechsel bleibt der 12-Monats-Zeitraum bestehen, die Kosten werden anteilig aufgeteilt
  • Einheitlichkeit ist wichtig: Alle Kostenpositionen müssen sich auf denselben 12-Monats-Zeitraum beziehen
  • Neue Regelungen beachten: 2024 gelten besondere Regeln für CO2-Kosten und Kabelgebühren
  • Dokumentation sichert ab: Sorgfältige Belege und Berechnungen schützen vor Anfechtungen

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