📖 4 Min. Lesezeit

CO2-Abgabe Nebenkostenabrechnung 2024: Aufteilung erklärt

📅 Veröffentlicht am 19. November 2025 🔄 Aktualisiert am 24. December 2025 👁️ 70 Aufrufe

"Wie teile ich die CO2-Abgabe korrekt auf?" – Diese Frage beschäftigt seit 2023 jeden Vermieter. Was zunächst als reine Mieterbelastung geplant war, hat sich zu einem komplexen Aufteilungssystem entwickelt, das viele Vermieter vor Herausforderungen stellt.

Die CO2-Abgabe in der Nebenkostenabrechnung 2024 folgt klaren gesetzlichen Vorgaben, die eine faire Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter schaffen sollen. Fehler bei der Berechnung können jedoch zu Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen.

In diesem Artikel erfährst du, wie die CO2-Kostenteilung rechtssicher funktioniert und welche Fallstricke du vermeiden solltest.

Rechtliche Grundlagen der CO2-Kostenteilung

Die CO2-Abgabe wird seit dem 1. Januar 2023 nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Diese Regelung ergänzt die bestehende Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB.

Grundsätzlich gilt: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ist der Vermieteranteil an der CO2-Abgabe. Diese Regelung soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen.

Die Aufteilung erfolgt in einem 10-Stufenmodell, basierend auf dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Dabei reicht die Spanne von 0% Vermieteranteil (bei sehr effizienten Gebäuden) bis zu 95% Vermieteranteil (bei sehr ineffizienten Gebäuden).

So berechnest du die CO2-Kostenteilung Schritt für Schritt

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Ermittle den spezifischen CO2-Ausstoß deines Gebäudes. Hierfür benötigst du den Brennstoffverbrauch und den entsprechenden Emissionsfaktor (z.B. 0,201 kg CO2/kWh für Erdgas).

Schritt 2: Ordne das Ergebnis der entsprechenden Stufe im 10-Stufenmodell zu. Bei einem CO2-Ausstoß von 25 kg CO2/m²/Jahr liegt der Vermieteranteil beispielsweise bei 50%.

Schritt 3: Berechne die tatsächlichen Kosten. Bei einer Jahres-CO2-Abgabe von 600 Euro würde der Vermieter 300 Euro tragen, der Mieter ebenfalls 300 Euro.

Diese Berechnung manuell durchzuführen ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Der Nebenkosten-Assistent berechnet das automatisch und rechtssicher. Jetzt kostenlos ausprobieren

Praktisches Berechnungsbeispiel

Angenommen, du vermietest eine 80 m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Gasheizung:

  • Gasverbrauch: 15.000 kWh/Jahr für die gesamte Wohnung
  • Emissionsfaktor Erdgas: 0,201 kg CO2/kWh
  • CO2-Ausstoß: 15.000 × 0,201 = 3.015 kg CO2/Jahr
  • Spezifischer Ausstoß: 3.015 kg ÷ 80 m² = 37,7 kg CO2/m²/Jahr

Mit 37,7 kg CO2/m²/Jahr fällt das Gebäude in Stufe 7 des 10-Stufenmodells. Der Vermieteranteil beträgt 70%, der Mieteranteil 30%.

Bei einer jährlichen CO2-Abgabe von 720 Euro trägt der Vermieter 504 Euro, der Mieter 216 Euro.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Falsche Flächenberechnung
Verwende ausschließlich die beheizte Wohnfläche nach der Heizkostenverordnung, nicht die Gesamtfläche des Gebäudes.

Fehler 2: Verwechslung der Emissionsfaktoren
Jeder Brennstoff hat einen anderen Faktor: Erdgas 0,201, Heizöl 0,266, Fernwärme variiert je nach Anbieter.

Fehler 3: Unvollständige Dokumentation
Dokumentiere alle Berechnungsschritte nachvollziehbar. Bei Nachfragen musst du die Aufteilung belegen können.

Dieser Fehler kommt häufig vor und kann zu Rückforderungen führen. Unser Tool prüft automatisch auf solche Fehler. Kostenlos testen

Besonderheiten bei verschiedenen Gebäudetypen

Mehrfamilienhäuser: Die Berechnung erfolgt für das gesamte Gebäude. Alle Mieter erhalten den gleichen prozentualen Anteil.

Gemischt genutzte Gebäude: Wohn- und Gewerbeflächen werden getrennt betrachtet. Für Gewerbemieter gelten andere Regelungen.

Fernwärme: Der Fernwärmeanbieter muss die CO2-Kosten bereits aufgeteilt ausweisen. Diese Aufteilung musst du an die Mieter weitergeben.

Integration in die Nebenkostenabrechnung

Die CO2-Kostenteilung wird als separater Posten in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen. Der Mieteranteil ist nach § 556 BGB umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wichtig: Die Umlage erfolgt nach dem gleichen Verteilerschlüssel wie die Heizkosten (meist 30% nach Wohnfläche, 70% nach Verbrauch gemäß Heizkostenverordnung).

Der Vermieteranteil darf nicht auf die Mieter umgelegt werden und muss vom Vermieter getragen werden. Dieser Betrag kann jedoch steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Fristen und Dokumentationspflichten

Die CO2-Kostenteilung muss spätestens in der nächsten Betriebskostenabrechnung nach Einführung berücksichtigt werden. Für 2023 bedeutet das: Die Abrechnung für 2023 muss bis spätestens Ende 2024 die korrekte Aufteilung enthalten.

Dokumentiere folgende Punkte:

  • Brennstoffverbrauch und -art
  • Verwendeter Emissionsfaktor
  • Berechnungsweg zum spezifischen CO2-Ausstoß
  • Zuordnung zur entsprechenden Stufe
  • Prozentuale und absolute Kostenaufteilung

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

  • Gesetzliche Pflicht: CO2-Abgabe muss seit 2023 zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden
  • 10-Stufenmodell: Aufteilung abhängig vom spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes (kg CO2/m²/Jahr)
  • Berechnungsgrundlage: Brennstoffverbrauch × Emissionsfaktor ÷ beheizte Wohnfläche
  • Umlage: Nur der Mieteranteil ist über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig
  • Dokumentation: Vollständige Nachweisführung aller Berechnungsschritte erforderlich

💡 Betriebskostenabrechnung automatisieren?
Der Nebenkosten-Assistent erstellt Ihre rechtssichere Betriebskostenabrechnung automatisch – inklusive aller in diesem Artikel beschriebenen Details und aktuellen Gesetzesänderungen. Jetzt kostenlos testen und in 2 Minuten zur Preview →

💡 Tipp: Automatisch erstellen lassen

Erstellen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung in unter 10 Minuten – rechtssicher und DSGVO-konform.

Experte für Betriebskostenabrechnungen
✅ Geprüfter Experte 🎓 Immobilienverwaltung

Geschrieben von Experten

Nebenkosten-Assistent Redaktionsteam – Spezialisiert auf Betriebskostenabrechnungen, BetrKV und Mietrecht

Unser Team besteht aus erfahrenen Immobilienverwaltern und Juristen, die täglich mit Betriebskostenabrechnungen arbeiten. Alle Inhalte werden sorgfältig recherchiert und auf Basis aktueller Gesetzgebung erstellt.

📧 Newsletter abonnieren

Erhalten Sie regelmäßig Tipps und Updates zur Betriebskostenabrechnung direkt in Ihr Postfach.

🚀 Nebenkosten-Assistent

Erstellen Sie rechtssichere Betriebskostenabrechnungen in unter 10 Minuten mit KI-gestützter Automatisierung.

✅ DSGVO-konform
✅ BetrKV-konform
✅ Sofort einsatzbereit
Kostenlos testen → Mehr erfahren