Kaution · Auszug

Einbehalt-Rechner
Wie viel Kaution zurückhalten?

Der Mieter ist ausgezogen, die Betriebskostenabrechnung fehlt noch. Berechnen Sie, mit welcher Nachzahlung zu rechnen wäre und welcher Einbehalt dazu passt.

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Schritt 1

Mietverhältnis und Kaution

Nur eintragen, wenn der Einzug im selben Jahr lag.

Schritt 2

Betriebskosten des Vorjahres

Aus der letzten Abrechnung des Mieters

Der Anteil dieses Mieters an den Betriebskosten laut Vorjahresabrechnung.

Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Rechnerische Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Entscheidung über die Höhe des Einbehalts treffen Sie selbst.

Hintergrund

Warum ein Teil der Kaution?

Nach dem Ende des Mietverhältnisses dürfe der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung aus der noch fehlenden Betriebskostenabrechnung zu erwarten sei (BGH VIII ZR 71/05).

Die gesamte Kaution allein deshalb zurückzuhalten, sei regelmäßig nicht gerechtfertigt. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Nach dem Mietende sollten Sie dem Mieter zeitnah mitteilen, ob und welche Ansprüche Sie geltend machen (BGH VIII ZR 141/17). Die Abrechnungsfrist beträgt zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB), prüfen Sie sie mit dem Fristenrechner.

Einbehalt und Fristen für Ihren Fall: das Auszugspaket

Wir prüfen Ihre Unterlagen, berechnen den Einbehalt mit Ihren echten Zahlen und liefern Ihnen einen Entwurf der Kautionsabrechnung, die Fristen und eine Checkliste für die Teilabrechnung.