Betriebs­kosten­abrechnung erstellen lassen, prüfen lassen oder nach dem Auszug klären

Wir übernehmen den Papierkram, den Vermieter ungern machen. Persönlich geprüft von einem Vermieter mit 13 Jahren Erfahrung, zum Festpreis und ohne Abo.

13 Jahre Vermieter-Erfahrung
>100 erstellte Abrechnungen
Aufgebaut nach BetrKV & HeizkostenV
Festpreis, kein Abo
Leistungen ansehen

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Drei Anlässe, bei denen Vermieter Unterstützung suchen. Ihre Leistung wählen Sie im Formular weiter unten.

Betriebskostenabrechnung erstellen lassen

Das Abrechnungsjahr ist vorbei und Sie möchten die Abrechnung nicht selbst schreiben. Für Eigentumswohnungen mit Hausgeldabrechnung und Mietwohnungen mit Heizkostenabrechnung vom Messdienstleister.

  • Vollständige Erstellung nach BetrKV und BGB §556
  • CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG
  • Persönliche Prüfung durch einen erfahrenen Vermieter
  • Fertige Abrechnung als PDF in 48h
29,99 €
pro Wohneinheit
Erstellen lassen

Betriebskostenabrechnung prüfen lassen

Ihre Abrechnung ist fertig, aber Sie sind unsicher, ob sie vollständig und anfechtungssicher ist. Wir prüfen sie, bevor Sie sie an Ihren Mieter senden.

  • Prüfung auf Umlagefähigkeit nach BetrKV
  • Fristen und Formvorschriften nach BGB §556
  • CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG
  • Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen, sofort verfügbar
19,99 €
einmalig
Zum Prüf-Tool

AuszugspaketNeu

Der Mieter ist ausgezogen, die Betriebskostenabrechnung fehlt noch, und über die Kaution müssen Sie jetzt entscheiden.

  • Berechneter Einbehalt als Spanne, Annahmen offen ausgewiesen
  • Entwurf der Kautionsabrechnung mit Zinsen
  • Fristen nach § 548 BGB und § 556 BGB mit Kalenderdatei
  • Checkliste für Zwischenablesung und Teilabrechnung
39,00 €
einmalig
Auszugspaket anfragen

Erst ausprobieren? Der Einbehalt-Rechner und der Fristenrechner sind kostenlos.

So läuft es ab

Von der Anfrage zum fertigen Ergebnis in vier Schritten.

  1. 1

    Anfrage stellen

    Füllen Sie das Formular unten aus, das dauert etwa 3 Minuten. Unterlagen können Sie direkt mitschicken, müssen Sie aber nicht.

  2. 2

    Angebot erhalten

    Wir melden uns zeitnah mit einem Festpreisangebot und einer Checkliste der benötigten Unterlagen.

  3. 3

    Unterlagen nachreichen

    Wir prüfen, was noch fehlt, und fragen gezielt danach, per E-Mail oder Cloud-Link. Liegt schon alles vor, entfällt dieser Schritt.

  4. 4

    Ergebnis erhalten und bezahlen

    Sie erhalten Abrechnung oder Bericht zur Prüfung innerhalb von 48 Stunden. Nach Ihrer Freigabe erfolgen die Bezahlung und die Zustellung der finalen PDF.

Jetzt Leistung anfragen

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Ca. 2 Minuten.

Schritt 1: Ihr Objekt
Unser Service passt leider nicht zu Ihrem Fall

Für Objekte ohne vorhandene Hausgeldabrechnung oder Heizkostenabrechnung eines Messdienstleisters empfehlen wir unser KI-gestütztes Online-Tool, mit dem Sie Ihre Abrechnung selbst erstellen können.

Zum Abrechnungs-Tool, ab 17,99 € Kontakt aufnehmen

Ganz einfacher Fall, 1 Mieter und 1 Einheit? Dann reicht eventuell auch unsere kostenlose Excel-Vorlage.


Sonderfall Heizung & Warmwasser aus einer Anlage: Betreiben Sie Ihre Heizungsanlage selbst und rechnen Heizung und Warmwasser bislang ohne separaten Warmwasserzähler gemeinsam ab? Dann trennt unser Warmwasserkosten-Rechner die Kosten normgerecht nach § 9 HeizkostenV.

Zum Warmwasserkosten-Rechner

Schritt 2: Ihr Anliegen
Für Eigentumswohnungen geht das sofort und günstiger

Die Prüfung einer Abrechnung für eine Eigentumswohnung übernimmt unser Prüf-Tool direkt online: Abrechnung hochladen, Ergebnis in wenigen Minuten. Sie müssen nicht auf ein Angebot warten.

Abrechnung jetzt prüfen, 19,99 €

Ihr Fall ist komplexer, z.B. ein Mehrfamilienhaus ohne Messdienstleister? Wählen Sie oben „Mietwohnung / Mehrfamilienhaus", dann nehmen wir die Prüfung als Auftrag an.

Mit diesen Angaben berechnen wir den Einbehalt und die Fristen. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Eine Rechtsberatung ist das Auszugspaket nicht.

Adresse oder Bezeichnung der Wohnung. Bitte keinen Namen des Mieters eintragen.
Tag der Schlüsselübergabe. Er setzt die Frist nach § 548 BGB in Gang.
Laut Kontoauszug des Kautionskontos.
Gesamtkosten laut Vorjahresabrechnung. Wenn Sie sie nicht kennen, lesen wir sie aus Ihren Unterlagen.
Leer lassen, dann rechnen wir mit dem 31.12. des Auszugsjahres.
Nur für einen Hinweis, falls die Kaution mehr als drei Nettokaltmieten beträgt.
m²
Steht im Mietvertrag. Ohne die Fläche lässt sich kein Umlageschlüssel rechnen.
m²
Meist in der Hausgeldabrechnung oder im Messdienst-Protokoll zu finden.
€
Jahresbetrag. Bei Eigentumswohnungen zahlen Sie die Grundsteuer direkt an die Gemeinde, sie steht nicht in der Hausgeldabrechnung. Tragen Sie 0 ein, wenn Sie sie nicht umlegen.
Steht im Mietvertrag unter „Betriebskosten".
Bei einer echten Pauschale wird nicht abgerechnet (§ 556 Abs. 2 BGB), wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
€ / Monat
Wasser, Müll, Versicherung, Grundsteuer und Ähnliches.
€ / Monat
0 eintragen, wenn Ihr Mieter direkt mit dem Versorger abrechnet.

Schritt 3: Ihre Kontaktdaten
Für den Briefkopf der fertigen Abrechnung.

Alles, was Sie jetzt mitschicken, müssen wir später nicht erfragen. PDF, je max. 10 MB.

Pflicht ist die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres oder die Hausgeldabrechnung. Alles Weitere ist optional. PDF, JPG oder PNG, je max. 10 MB.

Mietvertrag
Daraus lesen wir Umlageschlüssel, Vorauszahlungen und Mietbeginn.
Hausgeldabrechnung der WEG
Bei Eigentumswohnungen die wichtigste Unterlage.
Heizkostenabrechnung oder Ableseprotokoll
Von Techem, ista, Minol o.ä. — falls nicht schon in der Hausgeldabrechnung enthalten.
Weitere Unterlagen
Vorjahresabrechnung, Kostenbelege, Mieterliste.
Betriebskostenabrechnung des Vorjahres *
Daraus berechnen wir die erwarteten Kosten bis zum Auszug. Alternativ die Hausgeldabrechnung mit dem aktuellen Wirtschaftsplan.
Hausgeldabrechnung der WEG *
Bei Eigentumswohnungen, zusammen mit dem aktuellen Wirtschaftsplan.
Wirtschaftsplan der WEG (aktuelles Jahr)
Nur bei Eigentumswohnungen.
Kontoauszug des Kautionskontos
Für die Zinserträge der Kaution.
Übergabeprotokoll
Mit Zählerständen und dem Zustand der Wohnung.
Zählerfotos beim Auszug
Heizung, Warmwasser und Wasser, falls keine Zwischenablesung vorliegt.
Grundsteuerbescheid
Falls Sie die Grundsteuer umlegen.

Kein Kauf, keine Verpflichtung. Dieses Formular ist eine kostenlose Anfrage. Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot, erst danach entscheiden Sie, ob Sie beauftragen möchten.

Warum uns beauftragen?

KI-gestützte Erstellung

Moderne KI-Technologie sorgt für eine zügige, nachvollziehbare Erstellung. Jedes Ergebnis prüft anschließend ein Mensch.

Persönliche Prüfung

Jeder Fall wird von einem Vermieter mit 13 Jahren Praxiserfahrung persönlich geprüft und freigegeben.

Fertig in 48 Stunden

Nach Eingang aller Unterlagen erhalten Sie Ihre fertige Abrechnung oder Ihren Bericht innerhalb von 48 Stunden.

Transparente Preise

Festpreis, keine versteckten Kosten, kein Abo. Sie wissen vor dem Beauftragen genau, was Sie bezahlen.

Als privater Vermieter weiß ich aus 13 Jahren eigener Erfahrung, wie aufwändig und fehleranfällig die jährliche Nebenkostenabrechnung ist. Deshalb habe ich den Nebenkosten-Assistenten entwickelt, und biete Ihnen zusätzlich die Erstellung als Dienstleistung an.

Thomas Irmscher, Gründer Nebenkosten-Assistent

„Ich bin wirklich begeistert! Alles stimmte, ich bekam noch wichtige Hinweise und die Aufmachung gefällt mir auch. Es spart mir Zeit und ist total unkompliziert für mich!"

Patricia S.
Kundin, Persönlicher Abrechnungs-Service

Häufige Fragen

Wir erstellen Betriebskostenabrechnungen für Vermieter und prüfen fertige Abrechnungen. Nach dem Auszug eines Mieters unterstützen wir mit dem Auszugspaket bei Kaution und Fristen.

Es hilft Ihnen, nach dem Auszug eines Mieters über die Kaution zu entscheiden, bevor die Betriebskostenabrechnung vorliegt. Sie erhalten einen berechneten Einbehalt als Spanne mit offen ausgewiesenen Annahmen, einen Entwurf der Kautionsabrechnung, die Fristen mit Kalenderdatei und eine Checkliste für die Teilabrechnung. Das ist eine rechnerische Orientierung, keine Rechtsberatung.

Der Vermieter dürfe nach der Rechtsprechung des BGH einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung aus der noch fehlenden Abrechnung zu erwarten ist (BGH VIII ZR 71/05). Die gesamte Kaution allein deshalb zurückzuhalten, sei regelmäßig nicht gerechtfertigt. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Einbehalt-Rechner.

Die Erstellung kostet ab 29,99 € pro Wohneinheit, die Prüfung 19,99 € einmalig, das Auszugspaket 39,00 € einmalig. Es sind Festpreise, ohne versteckte Kosten und ohne Abo.

Bei Eigentumswohnungen (ETW): WEG-Hausgeldabrechnung, Mietvertrag und ggf. die Vorjahresabrechnung. Die Grundsteuer zahlen Sie direkt an die Gemeinde, den Betrag brauchen wir separat.

Bei MFH mit Messdienstleister: Heizkostenabrechnung (Techem, ista, Minol o.ä.), Kostenbelege für die kalten Betriebskosten und den Mietvertrag.

Beim Auszugspaket: die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres (oder Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan) sowie Angaben zu Mietende, Vorauszahlung und Kaution.

Sie können die wichtigsten Unterlagen direkt im Formular mitschicken. Was dann noch fehlt, fragen wir gezielt nach.

Die Erstellung ist spezialisiert auf zwei Fälle:

1. Eigentumswohnungen mit vorhandener Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung.

2. Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser, bei denen bereits eine fertige Heizkostenabrechnung durch einen Messdienstleister (z.B. Techem, ista, Minol) vorliegt.

Für alle anderen Fälle empfehlen wir unser KI-gestütztes Online-Tool.

Nach Eingang aller Unterlagen erhalten Sie Ergebnis oder Bericht in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wenn es besonders eilt, vermerken Sie das bitte im Notiz-Feld des Formulars.

Wir erstellen jede Abrechnung nach BetrKV (umlagefähige Betriebskosten), BGB §556 (Fristen, Formvorschriften), HeizkostenV (verbrauchsabhängige Abrechnung) und CO2KostAufG (CO₂-Kostenaufteilung) und prüfen sie persönlich. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wir stehen Ihnen auch nach der Abrechnung zur Seite. Bei Widersprüchen können wir die Abrechnung nochmals prüfen und Ihnen bei der Argumentation gegenüber dem Mieter helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

Ja. Die Kosten für die Erstellung Ihrer Abrechnung sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Steuererklärung) absetzbar. Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater.

Service (diese Seite): Wir erstellen alles für Sie, ab 29,99 € pro Wohneinheit. Ideal für Vermieter, die keine Zeit haben, sich selbst einzuarbeiten.

Online-Tool: Sie erstellen selbst, ab 17,99 €. Ideal für alle, die regelmäßig abrechnen.

Für sehr einfache Fälle, 1 Mieter und 1 Einheit, bieten wir eine kostenlose Excel-Vorlage mit hinterlegten Formeln an. Nach einem Auszug helfen der Einbehalt-Rechner und der Fristenrechner, beide kostenlos. Sobald es komplexer wird, übernehmen Online-Tool oder dieser Service.

Betriebskostenabrechnung erstellen lassen und Kaution nach dem Auszug klären: alles Wichtige

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung, umgangssprachlich auch Nebenkostenabrechnung (NKA) oder Nebenkosten-Jahresabrechnung genannt, ist die jährliche Aufstellung aller umlagefähigen Betriebskosten, die ein Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Rechtsgrundlagen sind die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und §556 BGB: Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und dem Mieter zuzusenden.

Betriebskosten, Nebenkosten, Heizkosten: was ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe werden oft vermischt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge:

  • Betriebskostenabrechnung (BKA): Der gesetzlich korrekte Begriff nach BetrKV §1. Enthält alle umlagefähigen laufenden Kosten (Wasser, Müll, Versicherung, Hausmeister etc.): ohne verbrauchsabhängige Heizkosten.
  • Nebenkostenabrechnung (NKA): Umgangssprachlicher Begriff, der häufig BKA und HKA gemeinsam meint.
  • Heizkostenabrechnung (HKA): Separate Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach HeizkostenV, zwingend verbrauchsabhängig (mind. 50–70 % nach Verbrauch). Pflicht bei zentralen Heizanlagen.

Unser Service erstellt die Betriebskostenabrechnung. Liegt Ihnen für Heizung und Warmwasser bereits eine fertige Abrechnung Ihres Messdienstleisters vor, übernehmen wir deren Werte in die Abrechnung.

Fristen und rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§556 Abs. 3 BGB)
  • Einspruchsfrist des Mieters: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
  • Nachzahlungsfrist: Der Mieter muss eine Nachzahlung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen leisten

Fehler bei der Nebenkostenabrechnung können dazu führen, dass der Mieter Widerspruch einlegt oder Zahlungen verweigert. Eine sorgfältige, formal vollständige Erstellung ist daher essenziell.

Was ist eine Heizkostenabrechnung?

Die Heizkostenabrechnung ist eine gesonderte Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, die nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zwingend verbrauchsabhängig auf die Mieter umgelegt werden muss. Vermieter, die zentrale Heizanlagen betreiben, sind dazu verpflichtet, unabhängig davon, ob ein Messdienstleister (Techem, ista, Minol o.ä.) oder eigene Zähler eingesetzt werden. Mindestens 50–70 % der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Fehler in der Heizkostenabrechnung führen häufig zu Kürzungsrechten des Mieters von 15 %.

Typische Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Zu den häufigsten Fehlern gehören: nicht umlagefähige Kosten in der Abrechnung, falsche Verteilerschlüssel, fehlende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sowie Fehler bei der CO₂-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG. Laut Studien des Deutschen Mieterbundes enthält jede zweite Betriebskostenabrechnung Fehler. Unser Service vermeidet diese durch KI-gestützte Erstellung und persönliche Prüfung.

Was gehört in eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt in §2 BetrKV abschließend fest, welche Kosten als Betriebskosten umlagefähig sind. Zu den wichtigsten gehören:

  • Laufende öffentliche Lasten: Grundsteuer
  • Wasserversorgung: Wasserverbrauch, Warmwasseraufbereitung, Entwässerung
  • Heizung & Warmwasser: Heizkosten verbrauchsabhängig gem. HeizkostenV (mind. 50–70 %)
  • Aufzug: Betrieb, Überwachung, Pflege, TÜV
  • Straßenreinigung & Müllbeseitigung
  • Gebäudereinigung & Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes (nicht: Hausratsversicherung des Vermieters)
  • Hauswart (nur Betriebskostenanteile, nicht Instandhaltung oder Reparatur)

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Reparaturen, Abschreibungen sowie Kosten für Leerstände.

Kaution und Betriebskostenabrechnung nach dem Auszug

Zieht ein Mieter aus, steht der Vermieter vor einem Zeitproblem: Über die Kaution ist zu entscheiden, die Betriebskostenabrechnung für das Auszugsjahr kann aber erst nach Jahresende erstellt werden. Der Vermieter dürfe nach der Rechtsprechung einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH VIII ZR 71/05). Wie hoch dieser Teil sein sollte, hängt vom Einzelfall ab. Ein nachvollziehbarer Anhaltspunkt ergibt sich aus den Kosten des Vorjahres, den geleisteten Vorauszahlungen und dem Zeitraum bis zum Auszug.

Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückerhalt der Wohnung (§ 548 BGB). Mit verjährten Schadensersatzforderungen könne nach BGH VIII ZR 184/23 gegen die Kaution aufgerechnet werden, für verjährte Betriebskostennachforderungen gelte das nicht (BGH VIII ZR 263/14). Die Betriebskostenabrechnung selbst muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei einem Auszug während des Jahres sind die Heizkosten ohne Zwischenablesung nach Gradtagszahlen aufzuteilen (§ 9b HeizkostenV). Die Kosten der Zwischenablesung trägt ohne abweichende Vereinbarung der Vermieter (BGH VIII ZR 19/07).

Das Auszugspaket bündelt das: berechneter Einbehalt, Entwurf der Kautionsabrechnung, Fristen und Checkliste. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Betriebskostenabrechnung erstellen lassen: wann lohnt sich der Profi-Service?

Das Erstellen einer Betriebskostenabrechnung ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Unser Service lohnt sich besonders wenn:

  • Sie erstmalig eine Betriebskostenabrechnung für eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus erstellen
  • Sie bei Kostenpositionen oder der CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG unsicher sind
  • im Abrechnungszeitraum ein Mieterwechsel oder Leerstand lag und die Zeiträume sauber abgegrenzt werden müssen
  • Sie schlicht keine Zeit haben und die Abrechnung sicher und fristgerecht versenden möchten

Privaten Vermietern in Bayern und ganz Deutschland bieten wir damit eine formell vollständige Alternative zur teuren Hausverwaltung, zum Festpreis ab 29,99 € pro Wohneinheit, fertig in 48 Stunden.

Wissenswertes zur Nebenkostenabrechnung

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Umlageschlüssel richtig wählen: Wohnfläche vs. Personenzahl

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Sie möchten Ihre Abrechnung lieber selbst erstellen?

Unser KI-gestütztes Tool führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung, ab 17,99 €. Auch für komplexere Objekte ohne Hausgeldabrechnung oder Messdienstleister geeignet.

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