CO2KostAufG · 2026

CO2-Kosten­rechner
Vermieteranteil berechnen

Das 10-Stufen-Modell verteilt die CO2-Kosten nach Gebäudeeffizienz. Berechnen Sie Ihren Anteil in unter einer Minute — mit Stadtvergleich und Trend 2021–2027.

10 Effizienz­stufen
0 – 95 % Vermieter­anteil
65 €/t CO2-Preis 2026

Schritt 1

Heizungsart wählen

Schritt 2

Gebäudedaten eingeben

m² Gesamtfläche aller Wohneinheiten

€/Jahr laut Heizkostenabrechnung

kWh/Jahr (Vorrang vor €-Eingabe)

So funktioniert es

Das 10-Stufen-Modell

CO2KostAufG Anlage § 4 — gültig ab 2023

Je ineffizienter das Gebäude, desto mehr CO2-Kosten trägt der Vermieter — als Sanierungsanreiz.

1
<12 kg
0%
2
12–17 kg
10%
3
17–22 kg
20%
4
22–27 kg
30%
5
27–32 kg
40%
6
32–37 kg
50%
7
37–42 kg
60%
8
42–47 kg
70%
9
47–52 kg
80%
10
≥52 kg
95%

Kein Vermieteranteil

Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen sind nach § 1 CO2KostAufG von der CO2-Kostenumlage ausgenommen. Ihr Vermieteranteil beträgt 0 €.

Ergebnis

CO2-Kostenaufteilung 2026

kg CO₂/m²/Jahr
Effizienz­stufe
Ihr Vermieter­anteil
Vermieter­anteil Mieter­anteil
Vermieter: –
Mieter: –
Gesamte CO₂-Kosten
Ihr Anteil (Vermieter)
Mieteranteil gesamt
Mieteranteil pro Wohneinheit

Einordnung

Heizkosten-Vergleich:

Ø Heizkosten in
Ihr Wert (Eingabe)
Abweichung

Vergleichswert aus Nebenkosten-Assistent Städte-Benchmarks.

Entwicklung

Ihr Vermieteranteil 2021–2027

Gleicher Verbrauch, steigender CO2-Preis.

Jahr CO2-Preis Stufe Vermieter % Ihr Anteil

* 2027: Prognose — ab 2027 marktbasierter EU-ETS-Preis, noch nicht festgesetzt. Basis: 65 €/t als Schätzwert.

Jetzt CO2-Aufteilung in der Abrechnung umsetzen

Erstellen oder prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung — auffällige CO2-Positionen werden automatisch markiert.

FAQ

Häufige Fragen zur CO2-Kostenumlage

Der Vermieter muss den Vermieteranteil am CO2-Preis im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung an den Mieter zurückerstatten — spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Grundlage ist das CO2-Kostaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Fassung vom 1. November 2022.
Ja. Auch bei Einzelöfen, die mit Gas oder Heizöl betrieben werden, gilt das CO2KostAufG. Maßgeblich ist der jeweilige Brennstoff und der CO2-Ausstoß bezogen auf die Wohnfläche. Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen sind ausgenommen.
Den CO2-Ausstoß berechnen Sie aus dem Jahresverbrauch in kWh multipliziert mit dem Emissionsfaktor des Brennstoffs (z.B. Erdgas: 0,201 kg CO₂/kWh). Geteilt durch die Gesamtwohnfläche ergibt das den Wert in kg CO₂/m²/Jahr, der die zutreffende Stufe bestimmt. Wenn Sie den Verbrauch nicht kennen, können Sie als Näherung die Heizkosten durch den aktuellen Energiepreis teilen.
Fehlt die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung, ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Der Mieter hat ein Recht auf Rückerstattung und kann die Abrechnung beanstanden. Außerdem drohen Bußgelder. Die korrekte Aufteilung ist daher zwingend in die jährliche Heizkostenabrechnung aufzunehmen.
Ja. Der CO2-Preis ist gesetzlich festgelegt und steigt jährlich: 2021 startete er bei 25 €/t, 2025 betrug er 55 €/t, und für 2026 liegt er feststehend bei 65 €/t. Ab 2027 wechselt Deutschland ins europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) — der Preis wird dann marktbasiert und ist noch nicht festgesetzt. Das bedeutet: Auch bei gleichbleibendem Verbrauch steigen die CO2-Kosten absehbar weiter — und damit auch der Vermieteranteil in den oberen Effizienz-Stufen.