§ 548 BGB · § 556 Abs. 3 BGB
Fristenrechner
Verjährung nach dem Auszug
Wann verjähren Ihre Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung, und bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein? Berechnen Sie die Daten und exportieren Sie sie in Ihren Kalender.
Hintergrund
Was die Fristen bedeuten
Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten (§ 548 Abs. 1 BGB), gerechnet ab dem Rückerhalt der Wohnung.
Der Rechner rechnet konservativ: ohne Verlängerung nach § 193 BGB und ohne Hemmung, zum Beispiel durch Verhandlungen.
Einbehalt und Fristen für Ihren Fall: das Auszugspaket
Wir prüfen Ihre Unterlagen, berechnen den Einbehalt mit Ihren echten Zahlen und liefern Ihnen einen Entwurf der Kautionsabrechnung, die Fristen und eine Checkliste für die Teilabrechnung.
Wichtig
Schadensersatz und Betriebskosten
Schadensersatz: Mit bereits verjährten Schadensersatzforderungen könne der Vermieter nach BGH VIII ZR 184/23 gegen die Kaution aufrechnen. Die Frist ist deshalb vor allem wichtig, wenn Forderungen die Kaution übersteigen oder die Kaution schon ausgezahlt wurde.
Betriebskosten: Für verjährte Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gelte das nicht (BGH VIII ZR 263/14). Wie viel Kaution Sie bis zur Abrechnung zurückhalten können, berechnet der Einbehalt-Rechner.