„Wer zahlt eigentlich die CO2-Abgabe – ich oder mein Mieter?"
Diese Frage landet regelmäßig auf dem Tisch von Privatvermietern – spätestens dann, wenn die Heizkostenabrechnung fertiggestellt werden muss. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das die Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter aufteilt. Wer die Aufteilung falsch berechnet, riskiert Nachforderungen, Widersprüche und im schlimmsten Fall rechtliche Auseinandersetzungen.
Als Vermieter trägst du nicht automatisch die gesamte CO2-Abgabe. Aber du kannst sie auch nicht einfach vollständig auf den Mieter umlegen. Das Gesetz sieht ein gestaffeltes Modell vor, das den energetischen Zustand deines Gebäudes berücksichtigt. Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr zahlst du als Vermieter – ein klarer Anreiz zur Sanierung.
In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du die CO2-Abgabe 2026 korrekt berechnest, welche Unterlagen du brauchst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Rechtliche Grundlagen: Was gilt 2026?
Die CO2-Abgabe basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sie wird auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Flüssiggas erhoben und fließt in die Rechnung deines Energieversorgers ein. Der CO2-Preis beträgt 2026 voraussichtlich 55 Euro pro Tonne CO2 – ein weiterer Anstieg gegenüber den Vorjahren.
Das CO2KostAufG regelt, wie diese Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Es knüpft dabei an den spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr an. Die rechtliche Grundlage für die Umlage der Heizkosten insgesamt findet sich in § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Wichtig: Das CO2KostAufG gilt für Mietwohnungen mit zentraler oder dezentraler Wärmeversorgung über fossile Brennstoffe. Fernwärme folgt einem eigenen Modell. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Heizkostenabrechnung erstellen: Der Leitfaden.
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Das Stufenmodell: So funktioniert die CO2-Kostenteilung
Das Gesetz teilt Gebäude in zehn Emissionsklassen ein – ähnlich wie beim Energieausweis. Die Klasse ergibt sich aus dem spezifischen CO2-Ausstoß in kg CO2 pro m² Wohnfläche pro Jahr. Je höher der Ausstoß, desto höher der Vermieteranteil.
Hier die vereinfachte Übersicht der Stufen:
- Unter 12 kg CO2/m²/Jahr: Mieter trägt 100 % der CO2-Kosten
- 12–17 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 90 %, Vermieter 10 %
- 17–22 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 80 %, Vermieter 20 %
- 22–27 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 70 %, Vermieter 30 %
- 27–32 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 60 %, Vermieter 40 %
- 32–37 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 50 %, Vermieter 50 %
- 37–42 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 40 %, Vermieter 60 %
- 42–47 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 30 %, Vermieter 70 %
- 47–52 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 20 %, Vermieter 80 %
- Über 52 kg CO2/m²/Jahr: Mieter 5 %, Vermieter 95 %
Ausnahme: Wenn du als Vermieter eine Sanierung nachweislich nicht umsetzen kannst – etwa wegen behördlicher Auflagen oder Denkmalschutz – gilt ein abweichendes Modell. Hier lohnt sich ein Blick ins Gesetz oder eine Rechtsberatung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: CO2-Abgabe korrekt berechnen
Schritt 1: Gesamten CO2-Kostenanteil aus der Brennstoffrechnung ermitteln
Dein Energieversorger weist die CO2-Abgabe in der Jahresrechnung separat aus. Suche dort nach dem Begriff „CO2-Bepreisung", „BEHG-Kosten" oder „Emissionskosten". Notiere den Gesamtbetrag der CO2-Kosten für das Abrechnungsjahr.
Schritt 2: CO2-Emissionen des Gebäudes berechnen
Du benötigst den Brennstoffverbrauch in kWh für das gesamte Gebäude. Diesen findest du ebenfalls auf der Energieversorger-Rechnung. Multipliziere den Verbrauch mit dem CO2-Emissionsfaktor des Brennstoffs:
- Erdgas: 0,201 kg CO2 pro kWh
- Heizöl: 0,266 kg CO2 pro kWh
- Flüssiggas: 0,234 kg CO2 pro kWh
Teile das Ergebnis durch die gesamte Wohnfläche des Gebäudes in m². Das ergibt den spezifischen CO2-Ausstoß in kg/m²/Jahr.
Schritt 3: Emissionsklasse bestimmen
Ordne den errechneten Wert der passenden Stufe aus der Tabelle oben zu. Diese Stufe legt die prozentuale Aufteilung zwischen dir und deinem Mieter fest.
Schritt 4: Vermieteranteil und Mieteranteil berechnen
Multipliziere den Gesamt-CO2-Kostenbetrag mit den jeweiligen Prozentsätzen aus der Stufentabelle. Der Mieteranteil wird in die Heizkostenabrechnung einbezogen. Den Vermieteranteil trägst du selbst.
Schritt 5: Aufteilung auf einzelne Mieter
Der Mieteranteil wird nach den üblichen Heizkostenverteilungsregeln (Heizkostenverordnung, HeizkostenV) auf die einzelnen Mieter umgelegt – in der Regel nach Verbrauch und Wohnfläche.
Konkretes Rechenbeispiel für ein Zweifamilienhaus
Stell dir vor, du vermietest ein Zweifamilienhaus mit insgesamt 120 m² Wohnfläche. Du heizt mit Erdgas. Die Jahresrechnung des Versorgers zeigt:
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- Gesamtverbrauch: 25.000 kWh
- CO2-Kosten gesamt: 276,38 Euro
CO2-Emissionen berechnen:
25.000 kWh × 0,201 kg CO2/kWh = 5.025 kg CO2
Spezifischer Ausstoß:
5.025 kg ÷ 120 m² = 41,88 kg CO2/m²/Jahr
Emissionsklasse: 37–42 kg → Mieter 40 %, Vermieter 60 %
Kostenaufteilung:
Mieteranteil gesamt: 276,38 € × 40 % = 110,55 €
Vermieteranteil: 276,38 € × 60 % = 165,83 €
Die 110,55 Euro werden nun nach HeizkostenV auf die beiden Mieter aufgeteilt. Die 165,83 Euro trägst du als Vermieter selbst – das ist der Preis für den noch nicht sanierten Gebäudezustand. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Nebenkosten-Umlage findest du hier: § 556 BGB: Grundlagen der Betriebskostenabrechnung.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Fehler 1: CO2-Kosten vollständig auf den Mieter umlegen
Viele Vermieter übernehmen einfach den CO2-Betrag aus der Energierechnung und geben ihn komplett an die Mieter weiter. Das ist seit 2023 nicht mehr zulässig. Der Vermieteranteil muss zwingend herausgerechnet werden.
Fehler 2: Falschen Emissionsfaktor verwenden
Die Emissionsfaktoren sind brennstoffspezifisch. Wer einen Pauschalwert ansetzt oder den Faktor verwechselt, landet in der falschen Stufe – mit falscher Aufteilung. Immer den brennstoffgenauen Faktor aus dem CO2KostAufG verwenden.
Fehler 3: Wohnfläche falsch ansetzen
Der spezifische CO2-Ausstoß bezieht sich auf die Wohnfläche, nicht auf die Nutzfläche oder Grundfläche. Keller, Abstellräume und Garagen zählen nicht dazu. Nutze die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
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Fehler 4: Keine Dokumentation der Berechnung
Halte alle Zwischenschritte nachvollziehbar fest. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen. Fehlende Belege oder unklare Berechnungen führen oft zu unnötigen Streitigkeiten.
Fehler 5: Fernwärme wie Gas behandeln
Fernwärme folgt einem eigenen Abrechnungsmodell. Hier ist der Wärmeversorger verpflichtet, die CO2-Kosten bereits aufgeteilt auszuweisen. Du musst in diesem Fall keine eigene Berechnung anstellen – sondern einfach die Angaben des Versorgers übernehmen. Mehr dazu: CO2-Abgabe Heizung: Kosten fair aufteilen.
Checkliste: CO2-Abgabe richtig abrechnen
- ☑ Jahresrechnung des Energieversorgers liegt vor
- ☑ Gesamter CO2-Kostenbetrag aus der Rechnung entnommen
- ☑ Gesamtverbrauch in kWh notiert
- ☑ Richtigen Emissionsfaktor für den Brennstoff verwendet (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas)
- ☑ Gesamte Wohnfläche des Gebäudes korrekt ermittelt (WoFlV)
- ☑ Spezifischen CO2-Ausstoß in kg/m²/Jahr berechnet
- ☑ Passende Emissionsklasse aus der Stufentabelle zugeordnet
- ☑ Vermieteranteil und Mieteranteil prozentual aufgeteilt
- ☑ Mieteranteil in die Heizkostenabrechnung übernommen
- ☑ Alle Rechenschritte dokumentiert und Belege aufbewahrt
- ☑ Abrechnung fristgerecht erstellt (spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums)
Tipps für die Praxis
Tipp 1: Energieausweis als Orientierung nutzen
Der Energieausweis gibt dir einen ersten Anhaltspunkt, in welcher Emissionsklasse dein Gebäude liegt. Er ersetzt aber nicht die genaue Jahresberechnung anhand des tatsächlichen Verbrauchs.
Tipp 2: CO2-Kosten im Vorauszahlungssystem berücksichtigen
Wenn du die monatlichen Vorauszahlungen anpasst, vergiss nicht, deinen eigenen Vermieteranteil herauszurechnen. Die Vorauszahlung des Mieters darf nur den Mieteranteil der CO2-Kosten abdecken.
Tipp 3: Sanierungsmaßnahmen dokumentieren
Wer sein Gebäude energetisch verbessert – etwa durch eine neue Heizung oder Dachdämmung – kann langfristig in eine bessere Emissionsklasse rutschen. Das senkt deinen Vermieteranteil und spart echtes Geld. Halte Sanierungsmaßnahmen und deren Wirkung schriftlich fest.
Tipp 4: Software oder Vorlage nutzen
Manuelle Berechnungen sind fehleranfällig. Spezielle Abrechnungssoftware oder gut aufgebaute Vorlagen helfen dir, alle Schritte korrekt abzuarbeiten und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Praxisbeispiel: Familie Meier aus München
Renate Meier vermietet eine 65-m²-Wohnung in einem Altbau aus den 1970er Jahren. Ihr Erdgas-Verbrauch lag 2025 bei 18.000 kWh, die CO2-Kosten betrugen laut Versorgerrechnung 198,99 Euro. Der spezifische CO2-Ausstoß des Gebäudes ergab 43,5 kg/m²/Jahr – damit fiel sie in die Klasse 42–47 kg: Vermieteranteil 80 %, Mieteranteil 20 %. Renate musste nur 39,80 Euro in die Abrechnung ihres Mieters einbeziehen – die restlichen 159,19 Euro trug sie selbst. Durch eine geplante Dämmung der Kellerdecke hofft sie, ab 2027 in eine günstigere Klasse zu kommen.
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