BGH VIII ZR 27/10 08. December 2010 Originalurteil

Fehlender Verteilerschlüssel in der Abrechnung ist formeller Fehler

Das vollständige Fehlen eines Verteilerschlüssels in der Betriebskostenabrechnung ist ein formeller Fehler, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt.


Was wurde entschieden

Der BGH hat bestätigt, dass das Fehlen des Verteilerschlüssels ein häufiger und schwerwiegender formeller Fehler in Betriebskostenabrechnungen ist. Enthält die Abrechnung zwar Gesamtkosten und den Mieteranteil, aber nicht den Schlüssel, nach dem die Verteilung erfolgt ist, kann der Mieter seinen Anteil nicht überprüfen. Die Abrechnung ist daher formell unwirksam und wahrt – trotz rechtzeitiger Übermittlung – die Abrechnungsfrist nicht.

Was bedeutet das für Vermieter

Jede Kostenposition in der Betriebskostenabrechnung muss mit dem verwendeten Verteilerschlüssel ausgewiesen sein. Es reicht nicht, nur die Gesamtkosten und den Mieteranteil zu nennen. Der Schlüssel (z. B. m² Wohnfläche, Personenzahl) muss explizit aufgeführt werden.

Typischer Fehler in der BKA

Abrechnung nennt nur Gesamtbetrag und Mieteranteil ohne den Schlüssel (z. B. „Müllabfuhr: 1.200 € – Ihr Anteil: 120 €") – der Rechenweg fehlt komplett.

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Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 27/10
Datum
08.12.2010
Kategorie
Verteilerschlüssel
Quelle
dejure.org

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