BGH VIII ZR 19/07 14. November 2007 Originalurteil

Zählerwechselgebühren sind keine umlagefähigen Betriebskosten

Gebühren für den Austausch von Mess- und Zählergeräten (z. B. Wasser- oder Wärmemengenzähler) sind keine Betriebskosten – außer bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung.


Was wurde entschieden

Der BGH hat klargestellt, dass Gebühren, die für den turnusmäßigen Austausch von Messgeräten (Wasserzähler, Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) anfallen, nicht zu den laufenden Betriebskosten gehören. Es handelt sich vielmehr um Kosten, die dem Erhalt und der Erneuerung von Einrichtungen dienen und daher grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind. Eine Umlage ist nur zulässig, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht.

Was bedeutet das für Vermieter

Zählerwechsel- und Austauschgebühren dürfen nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich und konkret regelt. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen diese Kosten vom Vermieter getragen werden.

Typischer Fehler in der BKA

Zählermiete und Zählerwechselgebühren pauschal unter „Betriebskosten der Heizung" oder „sonstige Betriebskosten" abgerechnet, ohne dass der Mietvertrag dies erlaubt.

Automatische Prüfung im Tool

Verwandte Artikel

Nebenkosten-Nachzahlung abfedern: Kommunikationstipps

Eine hohe Nebenkosten-Nachzahlung schockiert viele Mieter. Erfahre, wie du als V...

GEG-Reform 2026: Neue Heizungsregeln für Vermieter

Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst zum 29. Juli 2026 das bisherige GEG ab: Di...

Rauchwarnmelder-Wartung: Miete vs. Kauf im Kostenvergleich

Rauchwarnmelder mieten oder kaufen? Wir vergleichen Kosten, rechtliche Pflichten...

Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 19/07
Datum
14.11.2007
Kategorie
Heizkosten & Wartung
Quelle
dejure.org

Verwandte Themen

Zählerwechselgebühren Zählermiete Betriebskosten Messdienstkosten umlagefähig Heizkostenverteiler Tausch BetrKV Zähler

Steckt dieser Fehler in Ihrer Abrechnung?

Laden Sie Ihre Betriebskostenabrechnung hoch — der Nebenkosten-Assistent prüft sie automatisch auf die häufigsten rechtlichen Fehler aus der BGH-Rechtsprechung.