BGH VIII ZR 185/09 12. May 2010 Originalurteil

Einwendungsfrist des Mieters: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung

Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind nur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt möglich. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen.


Was wurde entschieden

Der BGH hat bestätigt, dass die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB eine echte Ausschlussfrist ist: Erhebt der Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung keine Einwendungen, kann er später keine Fehler mehr geltend machen – selbst wenn die Abrechnung inhaltlich falsch ist. Dies gilt für alle inhaltlichen Einwendungen. Formelle Fehler können hingegen auch nach Ablauf dieser Frist noch gerügt werden.

Was bedeutet das für Vermieter

Für den Vermieter wirkt die Einwendungsfrist schützend: Nach 12 Monaten ohne Widerspruch des Mieters ist die Abrechnung für den Mieter bindend. Vermieter sollten das Zugangsdatum der Abrechnung dokumentieren, um die Frist nachweisen zu können.

Typischer Fehler in der BKA

Vermieter weiß nicht, dass Einwendungsfristen für den Mieter existieren – und gewährt Mieteransprüchen nach, die bereits verfristet wären.

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Urteilsdaten
Gericht
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen
VIII ZR 185/09
Datum
12.05.2010
Kategorie
Formelle Anforderungen
Quelle
dejure.org

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