Einwendungsfrist des Mieters: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind nur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt möglich. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen.
Was wurde entschieden
Der BGH hat bestätigt, dass die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB eine echte Ausschlussfrist ist: Erhebt der Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung keine Einwendungen, kann er später keine Fehler mehr geltend machen – selbst wenn die Abrechnung inhaltlich falsch ist. Dies gilt für alle inhaltlichen Einwendungen. Formelle Fehler können hingegen auch nach Ablauf dieser Frist noch gerügt werden.
Was bedeutet das für Vermieter
Für den Vermieter wirkt die Einwendungsfrist schützend: Nach 12 Monaten ohne Widerspruch des Mieters ist die Abrechnung für den Mieter bindend. Vermieter sollten das Zugangsdatum der Abrechnung dokumentieren, um die Frist nachweisen zu können.
Typischer Fehler in der BKA
Vermieter weiß nicht, dass Einwendungsfristen für den Mieter existieren – und gewährt Mieteransprüchen nach, die bereits verfristet wären.
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- Gericht
- Bundesgerichtshof
- Aktenzeichen
- VIII ZR 185/09
- Datum
- 12.05.2010
- Kategorie
- Formelle Anforderungen
- Quelle
- dejure.org
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